Aus der Sitzung der mecklenburgischen KirchenleitungVereinigungskurs von Propsteien im Kirchenkreis Parchim bestätigt

10.01.2011 | Schwerin (cme). Im Kirchenkreis Parchim sind die Propsteien Dömitz und Ludwigslust rückwirkend zum 1. Januar 2011 zur Propstei Ludwigslust-Dömitz mit rund 11.000 Gemeindegliedern vereinigt worden. Dies beschloss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs auf ihrer Tagung am 8. Januar 2011 in Schwerin. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Zusammenschluss der Propsteien Goldberg-Lübz und Parchim zur neuen Propstei Parchim mit rund 15.000 Gemeindegliedern. Damit besteht der Kirchenkreis jetzt aus vier Propsteien, neben den genannten noch die Propsteien Boizenburg Wittenburg (rund 8000 Gemeindeglieder) und Hagenow (rund 6500 Gemeindeglieder).

„Es lagen entsprechende Strukturüberlegungen und Anträge der betroffenen Propsteisynoden vor“, begründete Oberkirchenrat Andreas Flade. Das Zusammengehen geschehe bereits vor dem Hintergrund, dass es im künftigen Kirchenkreis Mecklenburg bis zu zirka 20 Propsteien geben soll die dann die Bezeichnung Kirchenregion oder Regionalverband tragen werden.

 

In den vergangenen Monaten vereinigten sich bereits die drei Rostocker Propsteien zu einer und ebenso gingen die Propsteien in Ribnitz und Sanitz zusammen. Aktuell gibt es in der Landeskirche 26 Propsteien, zu denen sich die Kirchgemeinden innerhalb der fünf Kirchenkreise zusammengeschlossen haben. Innerhalb der Propsteien unterstützen sich die Kirchgemeinden und Pastorinnen/Pastoren gegenseitig in ihrem Auftrag. Ferner übernehmen die Propsteien durch gemeinsame Einrichtungen die Aufgaben, welche die Kräfte der einzelnen Gemeinden übersteigen. Organe der Propstei sind der Propst, der Propsteikonvent und die Propsteisynode.

 

Zugestimmt: Vereinbarung für neue Arbeitstelle „Kirche im Dialog“ in Rostock

Die im vergangenen Herbst beschlossene Arbeitsstelle „Kirche im Dialog“ soll zum Sommer 2011 ihre Arbeit in der Hansestadt Rostock aufnehmen. Diesen konkreten Termin sieht eine Vereinbarung vor, mit der die drei evangelischen Kirchen in Nordeutschland bereits vor ihrer geplanten Fusion ein gemeinsames Projekt auf den Weg bringen.

Die Arbeitsstelle soll zum Beispiel neue Arbeitsformen entwickeln und vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und des Dialogs von Christen und Nichtchristen eröffnen. Die Kirchenleitung stimmte der Vereinbarung zu, die unter anderem Fragen der Finanzierung, der Dienstaufsicht sowie die Einrichtung eines Beirates regelt. Unterzeichnet werden soll das Papier am Rande der Gemeinsamen Kirchenleitung am 19. Januar 2011 in Lübeck.

Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn bezeichnete die Arbeitstelle „Kirche im Dialog“ als eine „Investition in die Zukunft für Mecklenburg und alle Kirchenkreise der künftigen Nordkirche.“ Das Projekt „ist auf lange Sicht angelegt“, unterstrich er. Als Pilotphase sei ein Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, wobei nach vier Jahren die Ergebnisse zu evaluieren sind.

 

Entsandt: Vertreter in nordelbischen Verwaltungsreform-Ausschuss

Das derzeit in der Nordelbischen Kirche geltende Kirchenkreisverwaltungsgesetz soll auch in künftigen Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland gelten. Ein Ausschuss begleitet die eingeleitete Verwaltungsreform in den nordelbischen Kirchenkreisen. In dieses Gremium entsandte die Kirchenleitung als Vertreter Mecklenburgs jetzt Reinhard Wienecke. Der Leiter der Kirchenkreisverwaltung Wismar soll mecklenburgische Positionen und Erfahrungen einbringen.

 

Unterstützt: Überlegungen zur Revision der Perikopenreihe

Auf Empfehlung der Liturgischen Kammer sprach sich die Kirchenleitung dafür aus, eine geplante Revision der Perikopenordnung positiv zu begleiten. Zudem sollen einzelne Propsteien die neue Ordnung vorab ausprobieren können, sobald dafür die Arbeitsgrundlagen gegeben sind. Hintergrund: Bibeltexte, die im Gottesdienst zur Lesung als Psalm, als Lesung oder als Predigttext vorgesehen sind, finden sich in einer Perikopenreihe. Seit längerem wird von verschiedenen Seiten beklagt, dass zum Beispiel Texte aus dem Alten Testament dort nicht so oft vorkommen. Jetzt liegt ein erneuter Vorschlag für eine behutsame Revision der Ordnung vor, die trotz Änderungen am bewährten Modell festhält. Vor allem ist vorgesehen, paulinische Texte zugunsten alttestamentlicher Bibelstellen auszutauschen.

 

Darüber hinaus soll überprüft werden, „ob und inwieweit die in der bisherigen Ordnung vorausgesetzte Konzeption des Kirchenjahres aufgrund von inzwischen eingetretenen kirchlichen wie gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen einer moderaten ,Nachjustierung’ bzw. Ergänzung bedarf“. Zu diesem Thema liegt bereits ein Vorschlag für ein elementares Kirchenjahr unter dem Titel ,Von Monat zu Monat’ vor“, informierte Oberkirchenrat Andreas Flade. Dies käme insbesondere ländlichen Kirchgemeinden mit mehreren Predigtstätten entgegen, in deren einzelnen Kirchen nicht jeden Sonntag ein Gottesdienst gefeiert werden kann.