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"Ich bin das Licht der Welt" - Leuchter und Christus in St. Nikolai, Rostock. Fotos: Neumann
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Michael Ahme, Geschäftsführer der Steuerungsgruppe in der Gruppenarbeit.
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Die zweite Gruppenarbeit
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Johann Peter Wurm, Susanne Böhland, Olaf Johannes Mirgeler
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Landesbischof Andreas von Maltzahn
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Elke Stoepker (Arbeitsstelle Nordkirche)
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Lutz Decker
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Mecklenburgischer Synodaltag zur Nordkirche
Rostock (rn/um/epd). Auf dem mecklenburgischen Synodentag am Sonnabend zur Nordkirche stellte die Synodale Gesine Wiechert eine Grundfrage: „Ich möchte vieles genau wissen, damit ich mich entscheiden kann. Und das soll nicht gleich als Mißtrauen interpretiert werden.“ Die Rostocker Nikolaikirche hätte mehr als die 50 Anwesenden aufnehmen können, die vor allem aus der Synode und aus dem Oberkirchenrat kamen.
Es war ein Tag der Information, der Nachfragen und der Konkretion. Die Akustik war zwar miserabel, aber verstanden hat man sich offensichtlich, denn es gab kaum grundsätzliche Gegnerschaft zum Nordkirchenprojekt, wohl aber eine Menge an detailreichen Nachfragen – zur Entscheidungsfindung. Aber ob auf den Landessynoden im September über den Fusionsvertrag entschieden wird, ist noch offen. Ende Juni und Anfang Juli finden die entscheidenden Sitzungen der Kirchenleitungen Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns statt. Dann fällt auch die Entscheidung, ob der Fusionsvertrag mit seinen Anlagen ausgereift genug ist, um verabschiedet zu werden.
Der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn sagte in seinem Einführungsvotum, daß es eine „Tendenz zur Verschiedung der synodalen Entscheidung um ein halbes Jahr“ geben würde. Manche Fragen „harren noch der Klärung“, sagte er. Auch das unterschiedliche Gehaltsniveau spiele eine Rolle und da wachse das gegenseitige Verständnis, daß sich etwa das Einkommen der Pastorinnen und Pastoren nach dem Einkommen der Gemeindeglieder richten solle. Eine Orientierung am Bundesbeamtenniveau sei nicht ohne weiteres möglich. Würden in Pommern und Mecklenburg die Gehälter sofort an das Westniveau angeglichen, wären damit nicht nur die in Aussicht gestellten nordelbischen Transfers aufgebraucht sondern es würden sogar noch zusätzliche Mittel benötigt, sagte der Landesbischof. Nicht zu verantworten sei auch, daß die Fusion zu Einschnitten im Stellenplan der mecklenburgischen Landeskirche führen könnte.
Ungeklärt, so von Maltzahn, sei auch noch die Wahl des Leitenden Bischofs der künftigen "Nordkirche". Wenn der Leitende Bischof, der im kommenden Jahr in Nordelbien gewählt wird, später auch die "Nordkirche" führen soll, müsse dies durch die Synoden von Mecklenburg und Pommern legitimiert sein. Die nordelbische Kirchenleitung wolle demnächst dazu einen Vorschlag unterbreiten.
Der Synodale Jan Wilkens berichtete über das Gehaltsniveau in den drei Kirchen. Mecklenburg zahle 90% Westgehalt bei der Besoldung der Pastorinnen und Pastoren und Pommern 87%. Eine Aufstockung auf Westgehalt würde für beide Kirchen einen jährlichen Mehraufwand von vier Mio Euro bedeuten und würden auch die Angestelltengehälter auf das Niveau Nordelbiens angehoben, wären sechs Mio Euro jährlich mehr erforderlich. Wilkens sprach dann das aus, was viele dachten, daß es eine Lösung sei, daß die nordelbische Kirche das Gehaltsniveau einfriere und sich damit von der Bundesbeamtenbesoldung abkoppele. „Das wäre ein äußerst starkes Signal,“ sagte Wilkens und die Anwesenden applaudierten sofort. Das einzige Mal übrigens bei diesem Synodentag – außer beim Dank an die Mitwirkenden.
Wilkens informierte auch über das Problem der Arbeitsrechtssetzung. Nordelbien hat – wie sonst nur Berlin-Brandenburg in der EKD – Tarifverträge mit Gewerkschaften. Mecklenburg und Pommern dagegen haben – wie die meisten EKD-Kirchen – das System des „Dritten Weges“, wobei Arbeitsrechtliche Kommissionen die Tarifgestaltung vornehmen. Hierzu werde ein Gutachten der EKD erwartet. Schwierig werde es aber allemal, denn es bedeutet, entweder die Aufgabe des eigenen Systems oder eine Mischform aus beiden Systemen. Die Frage sei auch, so Wilkens, „welches System angesichts von künftigen Mindereinnahmen zukunftsfähig“ sei.
Finanzreferent Olaf Johannes Mirgeler stellte eine „Machbarkeitsstudie“ der Nordkirche dar, die aus den Solldaten des Haushaltes 2007 beruht. Eckdaten seien ein solidarischer Finanzausgleich in der Gesamtkirche sowie in den Kirchenkreisen. Mirgeler wies darauf hin, daß das Finanzierungsgesetz Mecklenburgs „in weiten Teilen weiter Bestand haben kann.“
„Die Finanzverteilung zwischen den Kirchenkreisen erfolgt in der Weise, daß in einem ersten Schritt drei Prozent der verbleibenden Mittel - also der Mittel nach dem Vorwegabzug - nach dem Bauvolumen der Kirchenkreise in Form eines pauschalierten Durchschnittswerts ermittelt werden und den Kirchenkreisen zugewiesen werden," sagte Mirgeler. "Die dann noch verbleibende Summe wird zu 75% nach Gemeindegliederzahlen und zu 25% nach Wohnbevölkerungszahlen verteilt.“
Die Versorgungsverpflichtungen (Pensionszahlungen) sollen in der Nordkirche im Zuge des Vorwegabzuges finanziert werden, „Verabredet worden ist, daß der Deckungsgrad der Versorgungsabsicherung in allen drei Kirchen zum Zeitpunkt der Fusion gleich hoch sein muß - gemessen an der Kirche, die den höchsten Deckungsgrad aufweist.“ Dies ist die Pommersche Evangelische Kirche.
Der Schweriner Oberkirchenrat Rainer Rausch berichtete über Grundsatzentscheidungen im geplanten Fusionsvertrag. Danach soll eine Verfassunggebende Synode, die aus den bisherigen Synodalen zusammengesetzt ist, im Herbst 2010 über die Verfassung entscheiden und dabei ist von allen drei Teilsynoden jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Die Teilsynoden seien allerdings sehr unterschiedlich, so habe Mecklenburg 57 Synodale, Nordelbien 140 und aus Pommern kommen 75 Synodale in die Verfassunggebende Synode. Mit Annahme des Fusionsvertrages werde noch nicht die gemeinsame Kirche gebildet, sondern ein Verband aus den drei Kirchen mit einer gemeinsamen Kirchenleitung, die für Fusionsfragen zuständig sei.
Der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn ging auf die oft gestellte Frage „Was bringt uns die Nordkirche?“ ein. Die richtige Einstiegsfrage sei aber, "was ist unser Auftrag und nicht: Was haben wir von einer Nordkirche?" Auftrag sei die Verkündigung des Evangeliums, so von Maltzahn. Dann müsse man fragen, was diesem Auftrag diene. „Und da denke ich, daß uns die Nordkirche helfen kann.“ Der Landesbischof fragte auch, „wieviel Überbau können wir uns im Vergleich zum Verkündigungsdienst leisten?“ Es werde zu Einsparungen bei Leitung und Verwaltung kommen. Er stellte auch die Frage,“ wieviel Verwaltung können wir uns noch leisten, wenn wir alleine bleiben?“
Der Rektor des Theologisch-Pädagogischen Institutes in Ludwigslust, Hartwig Kiesow sprach sich gegen eine Fusion der Kirchen aus. „Ich sehe starke Chancen in der Begegnung von Diensten und Werken, aber keine Vorteile, wenn es zur Fusion kommt. Auf der Ebene der Kooperation macht die Zusammenarbeit Sinn, aber nicht bei einer Kirchenfusion.“
Aus Nordelbien war Synodenpräsident Hans-Peter Strenge nach Rostock gekommen und aus Pommern der Greifswalder Superintendent Ulrich Tetzlaff. Er warb darum, „Vertrauen zu wagen und Vertrauen nicht zu enttäuschen“ und wies darauf hin, daß „der Punkt kommt, wo wir springen müssen.“ Auf den Zeitraum der Vorbereitung der Nordkirche spielte er auch an, denn „die Länge der Verlobungszeit sagt nichts über die Qualität der Ehe aus.“
(22.6.2008)

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Dorothea Strube
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OKR Rainer Rausch
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Olaf Johannes Mirgeler
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OKR Andreas Flade
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Dr. Maria Pulkenat
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Der nordelbische Synodenpräsident Hans-Peter Strenge
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Jan Wilkens
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Hans-Jürgen Küsel
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