StudientagViele Farben in einem Bild - Die Gemeinschaft der Dienste in der Nordkirche

Rückblick auf einen Studientag am 1. Februar 2011 in Ratzeburg

„Die Gemeinschaft der Dienste in der Nordkirche“ war das Thema des Studientages am 1. Februar 2011 in Ratzeburg. Unterschiedliche Berufsgruppen sorgen dafür, dass das Evangelium vielseitig unter die Menschen gebracht wird. Dies geschieht in Wort und Sakrament, aber auch durch die Musik oder die Sensibilisierung für die besonderen Räume und Schätze der Kirche.


Mit Holzrahmen, Farbfolien, Witz und guten Erfahrungen waren sie angerückt: ein Küster, eine Kantorin, eine Gemeindepädagogin und ein Pastor aus Mecklenburg, um den Teilnehmenden am Studientag anschaulich zu machen, was es mit der Gemeinschaft der Dienste in Mecklenburg auf sich hat. Warum das Ganze?

Im Nordkirchenprozess spielt dieser Begriff eine nicht unwichtige Rolle.

Es geht dabei um das Verhältnis unterschiedlicher Berufsgruppen in der Kirche, deren Berücksichtigung in der Verfassung, bis hin zu rechtlichen, finanziellen und personalplanerische Konsequenzen. Darum hatten die Arbeitsstelle Nordkirche, das Pastoralkolleg Ratzeburg und die nordelbische Institutionenberatung dieses Thema aufgegriffen. Wie angebracht dies war, zeigte die große Zahl von Anmeldungen, denen aus räumlichen Gründen leider nicht vollständig entsprochen werden konnte. In drei einführenden Referaten, bzw. Aktionen wurden verschiedene Seiten des Themas skizziert.

Die vier Mecklenburger Uta Loheit, Herbert Manzei, Lothar Dornau und Anette Burmeister machten mit farbigen, sich überschneidenden Folien deutlich, dass die „Gemeinschaft der Dienste“ unterschiedliche Aspekte der Verkündigung meint und nur gemeinsam ein sinnvolles Bild ergibt.

Unterschiedliche Berufsgruppen sorgen dafür, dass das Evangelium vielseitig unter die Menschen gebracht wird. Dies geschieht in Wort und Sakrament, aber auch durch die Musik oder die Sensibilisierung für die besonderen Räume und Schätze der Kirche. Unterschiedliche Angebote, geistig und  emotional ansprechend, manchmal ganz einfach und handfest und unter Einbeziehung verschiedener sozialer Gruppen werden dafür entwickelt. Es gibt viele  Berufe, in denen das geschieht, aber diese vier der Pastorinnen, Kirchenmusiker, Gemeindepädagogen und Küster haben in Mecklenburg eine besondere Tradition und sind wichtig für die Stellenplanung, die auch im zukünftigen Kirchenkreis Mecklenburg beibehalten werden soll.

Recht genau wird darauf geachtet, dass überall in einer bestimmten Region ein bestimmtes Verhältnis dieser unterschiedlichen Berufsgruppen eingehalten wird, damit die Vielfalt auch in „dünner“ besetzten Regionen erhalten bleibt.

Außerdem gibt es gemeinsame Angebote der Fort- und Weiterbildung und Konvente, in denen unterschiedliche Berufsgruppen oft gemeinsam arbeiten.

Könnte das ein Modell sein, das auch für andere Gebiete der Nordkirche interessant ist?


Eine andere Seite des Themas, nämlich Perspektiven der Personalplanung, stellte Ulrich Tetzlaff vor. Er ist Leiter des Personaldezernates in der Nordelbischen Kirche und fragte zu Beginn etwas provokant, wie das denn gemeint sein könnte mit dem Begriff vom  „Schlüsselberuf“ des Pfarrers /der Pfarrerin, von dem in offiziellen Papieren der EKD zu lesen ist. Was schließt dieser Beruf ein oder aus? Muss ein Pfarrer tun, was übrig bleibt, wenn am Ende alle anderen Berufe verschwinden und dann gar den Laden „zuschließen“?

Sind nicht vielmehr „Schlüsselberufe“ alle Berufe, die die Kirche für andere offen halten?

Es wurde deutlich, dass Personalplanung eine am Evangelium orientierte Begründung braucht und auch Möglichkeiten und Techniken der Umsetzung.

Warum und wozu brauchen wir welche Berufe und was müssen wir tun, damit uns diese auch in Zukunft zur Verfügung stehen? Die Kirche steht, z.B. aufgrund von sinkenden Mitgliederzahlen vor spürbaren Veränderungen und daraus ergeben sich auch für die Personalplanung neue Herausforderungen.

Für die Pastorinnen und Pastoren kann Personalplanung auf landeskirchlicher Ebene geschehen, weil dort auch finanzielle Steuerungsmöglichkeiten bestehen, für andere Mitarbeitende sind die Kirchenkreise und Gemeinden verantwortlich, die zunehmend über den eigenen unmittelbaren Bereich hinausschauen müssen. Welche Steuerungsmöglichkeiten gibt es hier?

Wie in einer Familie ist es wichtig, die Potentiale und Probleme der unterschiedlichen „Familienmitglieder“, der unterschiedlichen Berufsgruppen in eine gute Balance zu bringen und dadurch die Gemeinden und die Kirche insgesamt zu stärken.

Propst Dr. Horst Gorski ging in seinem Referat auf die Dienstgemeinschaft im Verfassungsentwurf für die Nordkirche ein.

Er erläuterte dazu das Geflecht verschiedener Aussagen in der Verfassung, die sich gegenseitig ergänzen und auslegen.

Die Verfassung geht in Artikel 11 vom Allgemeinen Priestertum als Grundlage einer Dienstgemeinschaft aus, in der alle, Pastoren sowie Haupt- und Ehrenamtliche gleichberechtigt, wenn auch in verschiedenen Funktionen, an dem einen Auftrag der Kirche teilhaben.

Ein besonderes Leitungsamt der Pastorinnen bzw. Pastoren in der Gemeinde findet sich in der Nordkirchenverfassung  nicht. Die Leitung der Gemeinde geschieht nach Artikel 23 (2) ausschließlich durch den Kirchengemeinderat, zu dem die Pastoren bzw. Pastorinnen dazugehören.

Im Artikel 15 über das Amt der öffentlichen Verkündigung, in das geeignete Personen durch Ordination und Beauftragung berufen werden und im Artikel 16 über die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Ehrenamtlichen wird umfassend, wenn auch nicht vollständig benannt, wer die „Gemeinschaft der verschiedenen Dienste“ bildet.

Gleichzeitig ist eine Kirche mehr als eine Organisation. Dieses "Mehr" besteht darin, dass die Kirche geistlich von ihrem Herrn Jesus Christus geleitet wird. Neben der Beschreibung der organisatorischen Leitung muss eine Kirchenverfassung deshalb auch beschreiben, wie die einzelnen Menschen an dieser geistlichen Leitung teilhaben. Wenn die Kirche, wie es in Artikel 2 (2) heißt, im Hören auf das Wort Gottes und durch seine Auslegung geleitet wird, dann kommt den Pastorinnen und Pastoren, denen die öffentliche Verkündigung in besonderer Weise übertragen ist, auch eine besondere Rolle bei der geistlichen Leitung der Kirche zu.

Mit diesen Aussagen wurde versucht, die verschiedenen Traditionen der Verbindung von Amt und Gemeinde, die es in den drei Landeskirchen gibt, in eine Balance zu bringen.

Doch ob dieser Vorschlag auch tragfähig ist, darauf wies der Referent am Ende seiner Erläuterungen noch einmal hin, das wird sich im laufenden Beteiligungsprozess zeigen.

Soweit die Theorie und die Referate am Vormittag.

Nach dem Mittagessen wurde dann in mehreren Gruppen der Frage nachgegangen, wie die Teilnehmenden selbst die „Gemeinschaft der Dienste“ erleben. Welches Bild sie damit verbinden und was sie sich für die Zukunft wünschen.

Hier wurde dann auch deutlich, dass der Begriff „Gemeinschaft der Dienste“ durchaus auch kritisch gesehen wird. Er wurde in Zusammenhang gebracht mit dem Begriff der „Dienstgemeinschaft“ der im Zusammenhang mit tarif- und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von manchen als ein Begriff der „Gleichmacherei“ verstanden wird, der nur verschleiert, dass die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eben doch nicht alle in einem Boot auf ein gemeinsames Ziel hin sitzen, sondern z.T. unterschiedliche und entgegengesetzte Interessen haben.

Hier wurde deutlich, dass es nicht nur unterschiedliche Traditionen mit bestimmten Begriffen in den drei Kirchen gibt, sondern auch unterschiedliche Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechtes.

Trotzdem entstanden im Ergebnis der Gespräche verschiedene Bilder, denen man das Interesse und den Spaß der Teilnehmer z.T. deutlich ansehen konnte und sogar eine „Formel der Dienstgemeinschaft“ wurde entwickelt.

Welche Wünsche gibt es für die Zukunft? Eine Kultur der Wertschätzung und der Anerkennung, Respekt voreinander, Fachlichkeit und Identifikation mit dem Beruf, Zeit für Kommunikation und eine Begegnung der unterschiedlichen Berufsgruppen auf Augenhöhe waren einige der Wünsche, die sicherlich in allen Ecken der zukünftigen Nordkirche berücksichtigt werden müssen, wenn Mitarbeitende, ob nun als Pastor oder Pastorin, als Küster, Gemeindesekretärin, Jugenddiakon oder Kindergärtnerin in der Kirche in guter Weise zusammenarbeiten wollen.

Ob dies alles auch für das Miteinander von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden gilt?

Vermutlich ja, aber die Ehrenamtlichen waren an diesem Tag nur sehr spärlich vertreten und gerieten dadurch etwas aus dem Blick.

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen ich gesprochen habe, war es jedenfalls ein gelungener Tag und wie immer bei diesen Studientagen, bei denen das „Prinzip Nordkirche“ zum Zuge kommt, also die Begegnung und der Austausch zwischen Menschen aller drei Kirchen, wurde deutlich, dass die unterschiedlichen Traditionen und Erfahrungen herausfordern und zugleich eine Bereicherung für alle sein können.

Dorothea Strube 04.03.2011