Pressemitteilung 12.12.2009Stellungnahme der Kirchenleitung zum Wegfall des Stasi-Paragrafen im Landesbeamtenrecht

12.12.2009 | Schwerin (cme). Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion, den so genannten „Stasi-Passus“ im Paragrafen 8 des Landesbeamtengesetzes zu streichen, erklärt die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs:

 

Es ist zwar juristisch nachvollziehbar, dass der Passus künftig nicht mehr im Gesetz genannt werden muss, da das Bundesrecht eine Überprüfung für einen bestimmten Personenkreis weiter ermöglicht. Das Stasiunterlagengesetz von 2007 räumt jedoch die Überprüfung für Beamte in herausragenden Funktionen sowie für Angehörige kommunaler Vertretungskörperschaften weiter ein. Die Kirchenleitung bittet deshalb die Fraktionen des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern, durch klare Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass beispielsweise niemand als Bürgermeister wählbar wäre, der früher für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und Zweifel an seiner Eignung nicht ausräumen kann.

 

Das Beamtenstatusgesetz benennt als notwendige Eignungsvoraussetzung länderübergreifend das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Aus Sicht der Kirchenleitung setzt dies auch die Bereitschaft voraus, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Manche Wunde auf Seiten der Opfer kann erst heilen, wenn Träger des DDR-Systems und Mitarbeiter des früheren DDR-Ministeriums für Staatssicherheit die Wahrheit der Vergangenheit offen legen und den Kontakt zu den Menschen suchen, denen sie geschadet haben. Beispiele in unserem Land führen uns vor Augen, wie notwendig und heilsam nach wie vor diesbezügliche Versöhnungsschritte sind.