Ein Gespräch über den Prozess "Stadt, Land, Kirche“ Propst Dirk Sauermann: "An der Kultur des Gemeindelebens arbeiten"

Propst Dirk Sauermann

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

11.01.2019 · Parchim. Der Prozess „Stadt, Land, Kirche“ im Kirchenkreis Mecklenburg, der nun zu einem neuen Stellen- und zu einem neuen Pfarrgemeindehausplan geführt hat, ist abgeschlossen. Tilman Baier sprach darüber mit dem Vorsitzenden des mecklenburgischen Kirchenkreisrates Propst Dirk Sauermann.

Tilman Baier: Mitte bis Ende der 90er-Jahre gab es schon einmal den Versuch von einer Gruppe von Landessynodalen, einen solchen inhaltlichen Prozess voranzutreiben. Hat dieser neue Prozess daran angeknüpft?

Dirk Sauermann: In den Gruppen, die im nun zu Ende gegangenen Prozess gebildet wurden, auch unter Beteiligung des Zentrums Kirchlicher Dienste, waren ja Menschen, die damals mit dabei waren. Anfang der 90er-Jahre hatte es einen massiven Pfarrstellenabbau gegeben. Das stand aber eben bei uns nicht im Vordergrund. Sondern, wenn wir die Aufgaben der Kirchengemeinden gut benennen können, dann ist es leichter, zu erkennen, ob der bisherige Stellenplan dies so abbildet. Das hat uns zu der Frage geführt, ob es nicht zukünftig mehr Stellenanteile zum Beispiel für Kirchenmusiker geben und dem vielfach geäußerten Wunsch nach Entlastung aus der Pastorenschaft nachgekommen werden sollte, indem wir Stellenanteile für Küsterarbeiten und Verwaltungstätigkeiten in einer Unterregion schaffen oder erhöhen.

Wie sieht es mit der vielgelobten „Gemeinschaft der Dienste“ aus?

Der Wunsch, diese im Verkündigungsbereich unbedingt beizubehalten, kam vielfach. Wir haben deswegen gesagt, dass durch den neuen Stellenplan überall in Mecklenburg pastorale, kirchenmusikalische, gemeindepädagogische sowie Küsterund verwaltungstechnische Kompetenzen vorhanden sein sollen. Und es sollte auch ein solidarischer Stellenplan werden, der die unterschiedlichen Gemeindesituationen mehr einbezieht, als der alte Stellenplan es vermochte. Darum haben wir die vier Struktureinheiten geschaffen und jede Kirchengemeinde einer dieser Einheiten zugeordnet. So gibt es nun eine Gruppe von Gemeinden, die nur etwa 500 Mitglieder für eine Vollzeitstelle benötigen – der alte Stellenplan hatte 800 Gemeindeglieder dafür vorgesehen. Für diese differenzierte Sicht haben wir uns nun auch an der Zahl der Einwohner pro Quadratkilometer orientiert. Und es gibt ja nicht nur Abbau, sondern bei Küster- und Verwaltungsstellen und bei Kirchenmusikerstellen eine Ausweitung.

Wie sieht die Finanzierung aus?

Aus meiner Sicht haben wir eine moderate Lösung gefunden, die auch finanziell machbar ist. Denn in Mecklenburg kommen auch in der Nordkirche immer noch bei der Finanzierung der im Plan vorhandenen Stellen 80 Prozent vom Kirchenkreis und nur 20 Prozent von der Gemeinde – auch dies ein Ergebnis des „Stadt, Land, Kirche“-Prozesses.

Früher gab es die Kombination der B-Kantorkatecheten, ideal für mittelgroße Gemeinden. Doch die Ausbildung gibt es nicht mehr. Gibt es Bestrebungen, sie wiederzubeleben? Ist nicht insgesamt dieser Stellenplan durch mangelnden Nachwuchs gefährdet?

In der Tat. Als bei der Herbstsynode 2016 die Richtlinien für die Stellenplanung verabschiedet wurden, haben wir gewusst, dass wir zwar die Grundlage für eine neue Stellenplanung gelegt haben, aber ob wir diese Stellen dann auch entsprechend der vorgesehenen Qualifikation besetzen können, stand als Frage im Raum. Diese Frage muss uns zentral beschäftigen, nicht nur in Mecklenburg, sondern auch die Nordkirche und die EKD. Wir als Kirchenkreisrat haben darum parallel einen Prozess zur Personalentwicklung begonnen. Zwar hat die Kirchenkreissynode abgelehnt, dafür eine Stelle zu schaffen, hat aber das Thema als sehr wichtig benannt. Die Arbeitsgruppe Personalentwicklung wird darum demnächst einen Vorschlag dazu machen, wie die Nachwuchsgewinnung verstärkt werden kann. Parallel gibt es auch einen großangelegten Prozess zur Personalentwicklung in der Nordkirche. Hier wird es auf eine gute Koordination ankommen, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden.

Den Prognosen nach werden schon bald in der Nordkirche viele Pastoren fehlen. Was heißt das für Mecklenburg?

Tatsächlich werden in der Dekade 2020 bis 2030 so viele Pastoren in den Ruhestand gehen, dass trotz der prognostizierten 300 Nachwuchspastoren immer noch 600 Personen fehlen, um die Pfarrstellen, die wir haben, auch zu besetzen. Darum soll durch ein Kirchengesetz geregelt werden, wie es innerhalb der Nordkirche zu einer halbwegs gerechten Verteilung kommen kann. Das geht nur durch gleichmäßige Absenkung der Pfarrstellen in den Kirchenkreisen und Werken. Darum haben wir ja auch in Mecklenburg die Anzahl der Pfarrstellen perspektivisch abgesenkt.

Aber wenn die Zahl der Pastoren so stark sinkt, dann sinken doch automatisch auch durch den festgeschriebenen Verteilschlüssel die Zahl der Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker und Küster?

Es gibt die Möglichkeit im neuen Stellenplan, dass bei der Verteilung der Berufsgruppen in einer Kirchenregion innerhalb eines Toleranzbereiches das Verhältnis zu der einen oder anderen Berufsgruppe verschoben werden kann. Das ist allerdings dafür gedacht, falls eine Gemeinde oder Region tatsächlich mehr Bedarf an einer bestimmten Berufsgruppe hat. Allerdings stehen die Küsterstellen nicht zur Verhandlung. Der Stellenplan sagt nicht aus, was und wie mit den Kapazitäten gearbeitet werden soll. Hier gab es eine Überlagerung. Denn manche taten sich schwer, im Stellenplan erst einmal einen Rahmen zu sehen, innerhalb dessen man dann über die Aufgaben nachdenken muss. Da gab es in manchen Kirchenregionen viele Mühen. Andere haben da für sich Riesenchancen entdeckt, um neu über die Aufgaben nachzudenken und sich von Ballast zu befreien.

Bleibt das nicht angesichts der Wirklichkeit besonders in Landgemeinden eine schöne Utopie?

Wir müssen an unserer Kultur des Gemeindelebens arbeiten und sie kritisch reflektieren – gerade da, wo wir von Hauptamtlichen und auch von Ehrenamtlichen Dinge erwarten, die sie möglicherweise nicht einlösen können, weil sie andere dringend gebrauchte Kompetenzen haben. Wir müssen es uns auch gestatten, den Einsatz von Kräften zu hinterfragen, wo dieser Einsatz keine Wirkung bringt. Wir müssen schauen, dass wir uns in solchem Nachdenken nicht verletzen, sondern in aller Offenheit die Probleme in den Blick nehmen. Gerade da, wo die stärksten Einschnitte gemacht werden. Da muss man die Kräfte konzentrieren und darauf achten, dass Mitarbeiter gut arbeiten und gesund bleiben können.

Durch die neue Stellenplanung wird es nicht besser oder schlechter, sondern anders. Und das, was anders wird und anders werden muss, müssen wir beschreiben. Es ist die Frage nach unserem Gemeindebild und nach den Berufsbildern kirchlicher Mitarbeiter. Da hat sich ja durch die nachwachsende Generation manches geändert, die auch ein anderes Selbstverständnis von ihrer Beruflichkeit haben. Und wir können auch nicht starr festhalten an Gemeindebildern, für die es keine Grundlage mehr gibt. Ich glaube, dass die Stellenplanung dazu auch ein Anlass zu neuem Nachdenken ist. Diese Fragen stehen sowieso im Raum.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 02/2019