Verband Evangelisch-Lutherischer Kirchen in NorddeutschlandWeitere Beratungen der Verfassunggebenden Synode

Lübeck-Travemünde (rn/nr). Die Verfassunggebende Synode der zukünftigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist am Freitagnachmittag in Lübeck-Travemünde zu einer weiteren Beratung des Entwurfs der Verfassung und der gemeinsamen Kirche zu einer zweitägigen Beratung zusammengetreten. Zwar waren in Travemünde Ende Oktober 2010 sowohl die Verfassung als auch das Einführungsgesetz in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit verabschiedet worden, es wurde aber weiterer Beratungs- und Gesprächsbedarf festgestellt. Diesem wird mit der internen Arbeitstagung entsprochen.

Da zahlreiche Anträge aus den drei Fusionskirchen zur Verfassung und zum Einführungsgesetz vorliegen, sollen über diese im Plenum und vorrangig in Arbeitsgruppen gemeinsam beraten werden. Möglicherweise gefasste Beschlüsse werden von der Gemeinsamen Kirchenleitung gesichtet und fließen ein in den Entwurf zur zweiten Lesung. Diese findet Ende Oktober in Heringsdorf auf Usedom statt.

Im Februar 2007 hatte der damalige Vorsitzende der Kirchenleitung Nordelbiens, Bischof Dr. Hans-Christian Knuth, Mecklenburg und Pommern in einem Brief zu „Sondierungsgesprächen“ zur Bildung einer gemeinsamen Kirche eingeladen. Die beiden Kirchen reagierten im März 2007 auf dieses Angebot zustimmend und nahmen gemeinsam Sondierungsgespräche auf, die in einen Fusionsvertrag mündeten. Am 5. Februar 2009 unterschrieben die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche in Ratzeburg einen Fusionsvertrag. Nachdem die Synoden der drei Kirchen diesen Vertrag in getrennten Abstimmungen akzeptierten, fanden Verfassung und Einführungsgesetz in der ersten Lesung deutliche Mehrheiten. (13.1.2011)