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Pommersche Sondersynode auf der Verfassunggebenden Synode

 

Greifswald (rn). Die Kirchenleitung der Pommerschen Evangelischen Kirche hat auf einer Sitzung am Dienstagabend (3. Januar 2012) mit dem Präsidium der Landessynode die Tagesordnung für eine eigene Sitzung der Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche im Rahmen der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode der Nordkirche in Rostock-Warnemünde festgelegt. Diese Sitzung wird am ersten Abend, am 5. Januar 2012, stattfinden. Diese eigene Sitzung der pommerschen Landessynode wurde von einem Synodalen beantragt und von insgesamt 27 der 68 Synodalen unterstützt.

 

Auf der Sondertagung soll in geschlossener Sitzung ein Bericht der bisherigen Abläufe bis zur Sitzung des Bischofswahlkollegiums am 18. Dezember 2011 zur Verlängerung der Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit und eine Information über diese Sitzung gegeben werden. Ebenfalls wird ein Rechtsgutachten der Evangelischen Kirche in Deutschland über die strittigen Fragen der Auslegung des aus dem Jahre 1979 stammenden Bischofswahlgesetzes vorgelegt.

 

Das Bischofswahlkollegium hatte am 18. Dezember 2011 die Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit nach seiner bisherigen Amtszeit, die bis August 2013 dauert, bis zum Ablauf der ersten Amtszeit der Gemeinsamen Kirchenleitung der Nordkirche 2018 verlängert. Die Überleitung der zur Zeit amtierenden Bischöfe auf der Nordkirchensynode ist mit der jeweils geltenden Amtszeit für Sonntag, 8. Januar 2012 vorgesehen.

 

(04.01.2012) Quelle: Pressestelle der Pommerschen Evangelischen Kirche

 

 

Weitere Informationen zur 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode in Rostock finden SIe > hier

 


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