Broschüre über Pfarrwitwenhäuser in MV in Brüssel vorgestellt Sicherheit für Pfarrwitwen

Von Marion Wulf-Nixdorf

Das um 1720 erbaute Pfarrwitwenhaus in Groß Zicker auf Rügen ist denkmalgerecht saniert. Es ist auf dem Umschlag der neuen Broschüre „Gott soll`s richten – Pfarrwitwenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern" zu sehen.

Foto: Gerd Meyerhoff

21.05.2017 · Schwerin/Brüssel. 400 Jahre vor Luther wurde es für Priester Gesetz, zölibatär, also unverheiratet, zu leben und damit ganz für die Gemeinde da zu sein. Martin Luther, ein Mönch, brach sein Gelübde und heiratete 1525 eine Nonne, Katharina von Bora. So ist mit der Reformation auch die Entstehung des evangelischen Pfarrhauses verbunden. Doch was passierte mit den Pfarrfrauen, wenn ihr Mann vor ihnen verstarb?

Die erste berühmte Pfarrwitwe war Katharina Luther. Als ihr Martin 1546 starb, kam sie in eine wirtschaftlich prekäre Situation. Der Ehevertrag, den Martin von seinem Trauzeugen zugunsten seiner Frau als Alleinerbin hatte aufsetzen lassen, wurde zunächst nicht anerkannt, da er dem geltenden Gesetz, dem Sachsenspiegel, widersprach. Erst ein Machtwort des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen sicherte ihr wesentliche Teile der Erbschaft und der Rechte. So konnte sie in dem alten Klosterbau bleiben. Doch was passierte sonst mit den Pfarrwitwen – und ihren Kindern? Wie waren sie in den vergangenen Jahrhunderten abgesichert – als es noch keine Rentenversicherung gab?

Diese Frage wird in der Broschüre „Gott soll's richten – Pfarrwitwenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“ beleuchtet. Kürzlich wurde sie im Informationsbüro des Landes MV bei der Europäischen Union in Brüssel vorgestellt. Die Mitarbeiter des Büros laden einige Male im Jahr zu besonderen, mit MV verbundenen Themen ein – dieses Mal mit Reformationsbrötchen und Schwarzbrot von Bäcker Groth auf der Insel Poel sowie eingelegten Heringen von Fischer Brietzke aus Barnin – und an die 100 Interssierte kamen.

Mit dem Thema Pfarrwitwenhäuser hatten die Mitarbeiter ein Thema gefunden, das in der Fülle der Veranstaltungen und Publikationen in diesem Luther-Jahr ein besonderes ist. Die Idee kam von der Journalistin Bettina de Cosnac und von Dr. Sylvia Völzer, Mitarbeiterin im Informationsbüro in Brüssel. Als Autoren suchten sich die beiden Frauen drei ausgewiesene Kenner im Bereich Recht, Kirchengeschichte und -architektur im Norden: den ehemaligen Referatsleiter für die Angelegenheiten der Kirchen und religiösen Gemeinschaften beim Land MV, Ministerialrat Ulrich Hojczyk, den Leiter des Landeskirchlichen Archivs in Schwerin, Kirchenarchivoberrat Johann Peter Wurm, und den Baureferenten in der Nordkirche, Gerd Meyerhoff.

Von der Konservierung der Pfarrwitwen

Johann Peter Wurm geht in seinem Beitrag auf die Predigerwitwenversorgung von der Reformation bis zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments, mit der Abdankung des Großherzogs, ein. Üblich war es über Jahrhunderte, dass der Pfarrwitwe nach dem Tod ihres Mannes sogenannte Gnadenzeiten gewährt wurden, ein Jahr oder nur ein halbes, in denen sie im Pfarrhaus bleiben konnte und aus den Einkünften der Pfarre versorgt wurde. Dies sei aber nur eine temporäre Lösung gewesen, so Wurm. Nach Ablauf der Gnadenzeit konnte sich das Schicksal der Witwe bis in das 19. Jahrhundert hinein unterschiedlich gestalten: Einigen reich bepfründeten „Champagnerpfarren“ standen mehrheitlich bescheidene Land- und Kleinstadtpastorate gegenüber, schreibt Wurm. Reichten die Pfarreinkünfte nicht aus oder hatte es die Dauer der Amtszeit des Pastors nicht erlaubt, ausreichend Vorsorge zu schaffen, brachte sein Tod Witwe und Waisen oft in große Not.

Eine Möglichkeit war, dass der Amtsnachfolger die Pfarrwitwe oder eine ihrer Töchter heiratete. „In keinem anderen Land war diese pragmatische Art der Hinterbliebenenversorgung so verbreitet wie in Mecklenburg und Pommern“ – von der Reformation bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, schreibt er. Eine preiswerte und bequeme Lösung für die Patrone und Kirchengemeinden. Und, so meint Wurm, auch den Betroffenen bot sie Vorteile: Sie verschaffte den Hinterbliebenen die höchstmögliche Versorgungssicherheit und dem Amtsnachfolger verhalf sie zu einer Stelle mit einem eingespielten Pfarrhaushalt. Die Kirchenordnung von 1602 gar forderte dazu auf, bei der Präsentation auf die Pfarre jene Kandidaten zu bevorzugen, die bereit waren, die Pfarrwitwe oder eine ihrer Töchter zu heiraten.

In Pommern hatte eine Generalsynode bereits 1572 die Superintendenten verpflichtet, bei Pfarrstellenbesetzungen die Verehelichung vorhandener Pfarrwitwen und -töchter zu berücksichtigen. „1704 war es mehr als ein Drittel der Pfarrstellen, welches in Mecklenburg-Schwerin durch Konservierung erlangt worden war.“ Ihr Ende fand die sogenannte Witwenkonservierung in Mecklenburg erst mit der Einführung einer obrigkeitlich gewährleisteten Witwenversorgung in Form allgemeiner Witwenkassen. Die letzten Konservierungen seien 1856/57 belegt, so Wurm.

Errichtung von Pfarrwitwenhäusern wird angeregt

Eine weitere Möglichkeit gab der Broschüre ihren Titel: Die Pfarrwitwenhäuser. In der revidierten Mecklenburgischen Kirchenordnung von 1602, welche bis 1920 erhalten blieb, wurde die Errichtung von Pfarrwitwenhäusern angeregt. Es wurde festgelegt, dass sie auch Land zur Verfügung gestellt bekamen. Wegen mangelnder Ressourcen seien allerdings wenige Pfarren dieser Verpflichtung nachgekommen. 1704 existierten in den 289 Kirchspielen des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin nur 93 Pfarrwitwenhäuser.

In MV sind noch einige Pfarrwitwenhäuser erhalten und werden heutigen Zwecken entsprechend genutzt. Zum Beispiel in Prerow, das gerade von der Kirchengemeinde saniert wird und Kurkantoren als Unterkunft dient. Oder in Groß Zicker, wo Ausstellungen gezeigt werden.

Viele Pfarrwitwenhäuser sind verkauft worden, weil die Kirchengemeinden die Baulast nicht tragen konnten. Gerd Meyerhoff äußert sich in der Broschüre besonders zu dem 1719 aus Holz und Lehm erbauten Pfarrwitwenhaus in Groß Zicker, in dem Wohnräume und Stall unter einem Dach waren, und zu dem jüngeren Pfarrwitwenhaus in Prerow. Das um 1700 entstandene Pfarrwitwenhaus in Ruchow ist Mitte der 1980er-Jahre an eine Musikerin verkauft worden. Renate Zimmermann beschreibt die aufwändige Sanierung und ihr Leben in diesem Haus.

Mietentschädigungen ab 1803 für Pfarrwitwen

Ulrich Hojczyk erläutert in dem Beitrag „Von Pfarrwitwenmietentschädigungen bis Pensionsansprüche für Pastoren“ die Versorgung der Pfarrfrauen in einer Zeit, in der es keine Renten- und Versorgungssysteme gab. Seit 1803 bekamen Pfarrwitwen „Predigerwitwenmietentschädigungen“ vom Landesherrn, der, als Vertreter des landesherrlichen Kirchenregiments, oberster Bischof war. In Mecklenburg wurde diese Leistung auch nach dem Ende der Monarchie 1918 im Landeshaushalt bis 1948 als eigenständiger Titel an die Landeskirche gezahlt, so Hojczyk.

Die DDR stellte die Zahlungen ein, ohne sie formal aufzuheben. Mit den Verhandlungen zum sogenannten Güstrower Vertrag von 1992-94 war auch die Predigerwitwenmietentschädigung Teil der Staatsleistungsansprüche der Landeskirchen in MV. Man einigte sich, dass zur „Abgeltung aller sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Kirchen und ihrer Gliederungen“ das Land den Kirchen einmalig 13 Millionen DM zahlt.

Und als kleines Schmankerl am Schluss gibt es Infos und Rezepte aus der Küche der Katharina Luther, die Bettina de Cosnac zusammengestellt hat. Das Holunderblütenmus und der gebratene Hering mit Senf lassen schon beim Lesen das Wasser im Munde zusammenlaufen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 20/2017