Stellungnahme der Regionalkonferenz Schweriner Kirchengemeinden unterstützen Moschee-Pläne für einstige Kaufhalle

09.03.2019 · Schwerin. In der Diskussion um den neuen Standort für eine Moschee in Schwerin haben sich die dortigen Kirchenvertreter hinter die Pläne des Islamischen Bundes gestellt, im Plattenbaugebiet Großer Dreesch eine leerstehende Kaufhalle zu einer Moschee umzubauen.

"So wie wir als Christinnen und Christen unsere Kirchen haben, sollen Musliminnen und Muslime, wenn sie dies wünschen, in Schwerin einen öffentlichen Ort haben, an dem sie sich zum Gebet versammeln können", heißt es in einer am Freitag vorgestellten Stellungnahme der Regionalkonferenz der evangelischen Kirchengemeinden.

Die Stadtvertretung wird darin aufgefordert, dazu beizutragen, dass dies an einem angemessenen Ort und in guter Nachbarschaft zu den Anwohnern geschehen kann. Erst in der vergangenen Woche hatte die CDU-Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung die von Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) vorgeschlagene frühere Kaufhalle in der Otto-von-Guericke-Straße abgelehnt. Die Ansiedlung einer Moschee im Plattenbaugebiet Mueßer Holz sei der falsche Weg, um in sozialen Brennpunkten mehr für eine bessere Durchmischung der Bevölkerung zu tun, hieß es dazu.

Die Stadtverwaltung hatte am 28. Februar mitgeteilt, dass das frühere Kaufhallengebäude in der Otto-von-Guericke-Straße saniert und zu einer Moschee umgebaut werden soll. Das städtische Grundstück werde aber nicht an den Verein "Islamischer Bund in Schwerin" verkauft. Die Stadt wolle dem Verein stattdessen ein Erbbaurecht für die Immobilie anbieten. Damit sei eine Lösung in der Diskussion um die islamische Gemeinde gefunden worden.

"Wir verstehen die Sorgen und werden das Grundstück nicht verkaufen, um als Verpächter weiterhin kommunalen Gestaltungsspielraum zu behalten", hatte Oberbürgermeister Badenschier damals zur Begründung gesagt. "Gleichzeitig können wir der sunnitischen Gemeinde als Ersatz für das bisherige Mietobjekt damit ausreichend große Räumlichkeiten anbieten." Bereits 2014 hatte die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, alternative Standorte für die Unterbringung der sunnitischen Gemeinde zu prüfen.

AfD strebt Bürgerbegehren an

Unterdessen strebt die AfD in Schwerin ein Bürgerbegehren "Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V." an. Dazu hatte sie 28. Februar etwa 5.500 Unterschriften an Stadtpräsident Stephan Nolte (CDU) übergeben. Die Unterschriften werden nun geprüft. Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung nur dann beschlossen werden, wenn es von mindestens 4.000 wahlberechtigten Schwerinern unterstützt wird. Danach muss die Stadtvertretung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Innenministerium, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

Die Kaufhalle auf dem Grundstück in der Otto-von-Guericke-Straße steht laut Stadtverwaltung bereits seit Ende der 1990er-Jahre leer. Die Stadt müsse sie ansonsten abreißen, hatte die Kommune am 28. Februar mitgeteilt. Der "Islamische Bund in Schwerin" sucht schon seit mehreren Jahren einen neuen Standort für ihr zu klein gewordenes Gemeindezentrum in der Von-Stauffenberg-Straße. Dort müssen die Freitagsgebete derzeit in zwei Schichten abgehalten werden, weil bis zu 400 Gläubige Platz finden müssen. Zeitweise erfolgten die Gebete wegen des großen Andrangs in einer Turnhalle, die die Stadt vermietet hatte.

Die leerstehende Kaufhalle soll nach Vorstellungen des Islamischen Bundes auch ein Zentrum für Begegnungen mit Bewohnern des Stadtteils und mit Nichtmuslimen werden. Die Sanierung des Gebäudes mit Außenanlagen erfolge über Eigenleistungen, aus eigenen Mitteln des Islamischen Bundes und aus Spenden. Innerhalb der ersten drei Jahre sollen dabei etwa 260.000 Euro investiert werden, so Vereinsvorsitzender Mohamed Dib Khanji und betonte die Unabhängigkeit seines Vereins: "Wir würden von keinem ausländischen Staat Geld nehmen."

Quelle: epd


Stellungnahme der Regionalkonferenz der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Schwerin in Absprache mit der katholischen Pfarrgemeinde St. Anna im Wortlaut:

Wir glauben, dass der Mensch zur Gemeinschaft geschaffen ist. Daher sehen wir in der Diskussion um den Verkauf eines Grundstückes der Stadt an den Islamischen Bund Schwerin e.V. das Grundrecht der Religionsausübung berührt.

Nach Art. 4 des Grundgesetzes ist in Deutschland nicht nur die Freiheit des Glaubens unverletzlich, sondern auch die ungestörte Ausübung der Religion gewährleistet. Dieses gilt für alle Menschen, egal welcher Nationalität oder Religion sie angehören, sofern die Ausübung der Religion nicht anderen Grundrechten oder Gesetzen widerspricht.

Weil der Mensch nach christlichem Verständnis zur Gemeinschaft geschaffen ist, gehört zum Grundrecht der Religionsausübung das Recht, den Glauben in Gemeinschaft zu leben. Öffentliche Orte, an denen sich die Gemeinde zum Gebet und zum Gottesdienst versammeln kann, sind darum eine wichtige Voraus-setzung, um das Recht der freien Religionsausübung verwirklichen zu können.

Viele Christinnen und Christen in Schwerin haben erlebt, was es bedeutet in einem Staat zu leben, in dem Menschen aufgrund ihres Glaubens benachteiligt werden. Darum wissen wir: Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut und eine wichtiger Ausdruck der Demokratie. Als Grundrecht ist sie nicht verhandelbar.

Daher ist für uns klar: So wie wir als Christinnen und Christen unsere Kirchen haben, sollen Musliminnen und Muslime, wenn sie dies wünschen, in Schwerin einen öffentlichen Ort haben, an dem sie sich zum Gebet versammeln können. Wir fordern die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter dazu auf, mit dafür Sorge zu tragen, dass dies in Schwerin an einem angemessenen Ort möglich ist und in guter Nachbarschaft zu den Menschen vor Ort geschehen kann.

Wir bitten alle Schwerinerinnen und Schweriner, darunter auch die Christinnen und Christen in Schwerin, sich einzusetzen für die Wahrung der Grundrechte aller Menschen, für ein respektvolles und umsichtiges Miteinander in unserer Stadt und einen Dialog in gegenseitiger Achtung.