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Mecklenburgische Landeskirche fördert schulkooperative Arbeit

 

Schwerin (rn). Die mecklenburgische Landeskirche stellt für 2009 und die Folgejahre Finanzmittel zur Förderung der schulkooperativen Arbeit zur Verfügung teilte der Oberkirchenrat in Schwerin mit.

 

Wortlaut:

 

Fördermöglichkeiten für schulkooperative Projekte von Kirchgemeinden und Regionen

 

Wie bereits ab dem Jahr 2006 stehen auch für das Jahr 2009 und die folgenden Jahre begrenzte Mittel zur Förderung von schulkooperativen Projekten zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass solche Projekte auf der Basis der „Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation“ vom 6. November 2006 erfolgen. Projekte können beispielsweise sein:

- ein kirchenpädagogisches Projekt,

- ein musikpädagogisches Projekt,

- diakonische Praxiseinsätze ,

- internationale Begegnungen,

- Hausaufgaben-Hilfe oder andere soziale Angebote,

- Eine-Welt-Arbeit,

- geschichtliche Erkundungen vor Ort,

- religionspädagogische Projekte.

 

Pro Maßnahme und Schuljahr stehen max. 1.000,- Euro zur Verfügung. Erstattungen erfolgen nach Rechnungslegung. Eine Eigenbeteiligung sollte vorgesehen werden. Ihren Antrag richten Sie bitte an den Oberkirchenrat. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

 

Der Oberkirchenrat möchte Sie ermutigen, eine Kooperation mit der Schule vor Ort bzw. in der Region zu suchen.

(9.10.2009)


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