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Freie Schülerbeförderung: Mecklenburgische Synode fordert Schulwahlfreiheit

 

Plau am See (cm). Die mecklenburgische Landessynode hat sich am Freitag auch mit der Neuregelung der Schülerbeförderung beschäftigt, die am 01.08.2010 in Kraft tritt.

 

Die Landessynode begrüßt dabei das Anliegen einer kostenfreien Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule, die durchgängig von Klasse 1 bis 12 gelten wird. Die Landessynode sieht dabei sehr kritisch, dass bei dem verbürgten Anspruch der freien Schulwahl nur die Wege zu der örtlich zuständigen Schule kostenfrei sind. Damit sind Schülerinnen und Schüler benachteiligt, die eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen und deren Schule nicht am Ort der örtlich zuständigen Schule ist.

 

Die Landessynode bittet daher die Landesregierung, Lösungen zu suchen, die es allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, eine öffentliche Schule ihrer Wahl zu besuchen. Ziel muss es sein, soziale Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern bei der Wahlfreiheit zu vermeiden. (20.3.2010)


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