Ev.-Luth. Kirchengemeinde SchönbergFriedhof

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass neben Besuchen und Telefonaten in der regulären Öffnungszeit am Montag von 15-17 Uhr auch die Möglichkeit besteht eine E-Mail zu schreiben an: friedhof-schoenberg@elkm.de

Die E-Mail wird zeitnah gelesen und beantwortet.




Im Sterbefall eines/einer Angehörigen wenden Sie sich gern an Pastorin Schlaberg

• Bevor ein Bestattungsunternehmen kommt, besteht die Möglichkeit einer Aussegnung des/der Verstorbenen durch die Pastorin.

• Ein Leichnam darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

• Alle Kirchenmitglieder haben Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier für die keine extra Gebühr anfällt. 

Ausnahmen für Nichtkirchenmitglieder sind nach Absprache möglich.

• Wir weisen darauf hin, dass Beerdigungstermine unbedingt mit der Friedhofsverwaltung bzw. mit dem Friedhofsmitarbeiter abzusprechen sind und nicht nur mit einem Bestattungsunternehmen.

 


• Service


Für die Pflege der Grabstätten durch Angehörige sind auf dem Friedhof mehrere Wasserstellen eingerichtet. Gießkannen sind vorhanden. 
Für anfallende Pflanzenreste sind Kompostbehälter aufgestellt. Davon getrennt werden nicht-verrottende Abfälle wie Plastikfolien u.a. in Behältern gesammelt.

 



• Das Friedhofsgebäude 


Der Friedhof verfügt über eine eigene Kühlkammer. Für Angehörige besteht die Möglichkeit im Abschiedsraum von dem oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Im Friedhofsgebäude befindet sich auch eine Sanitäranlage, die zur Zeit aufgrund von Auflagen bzgl. Hygiene (Corona) nicht zur Verfügung steht.

 

• Betriebszeiten des Schönberger Friedhofes

Die Friedhofsmitarbeiter sind Angestellte der Kirchengemeinde und versehen ihren Dienst in den vom Kirchengemeinderat festgelegten Arbeitszeiten. Diese sind Mo-Do 7-16 Uhr und Fr 7-15.30 Uhr.
In der Regel sind nur in diesen Zeiten Beerdigungen und/oder andere gewerbliche Leistungen auf dem Friedhof möglich.


Alle Beerdigungen sind zuerst und im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen.Von Bestattungsunternehmen eigenmächtig festgelegte Termine sind nicht verbindlich und können abgesagt werden. In Ausnahmefällen, die sich allein aus der Beschaffenheit eines Leichnams ergeben können, sind, nach Absprache, Sargbestattungen am Sonnabend möglich. Ein Anspruch auf Beerdigungen an Sonnabenden oder anderen Feiertagen besteht nicht.
In der Zeit von Oktober bis März können Beerdigungen/Trauerfeiern nur bis 13:00 Uhr beginnen. Grund: früheres Dunkelwerden.
In Urlaubszeiten der Friedhofsmitarbeiter können die Betriebszeiten abweichen.

Die Kirchengemeinde und die Friedhofsverwaltung sind bemüht auf die Bedürfnisse von Angehörigen einzugehen solange diese im Rahmen der o. g. Betriebszeiten liegen.
 

• Öffnungszeiten des Schönberger Friedhofes

Geöffnet ist der Friedhof täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit. In dieser Zeit können Grabstellen im privaten Rahmen besucht und gepflegt werden. Kranzniederlegungen oder andere Veranstaltungen von Vereinen, Gruppen u. ä. sind drei Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen. Die Friedhofsverwaltung behält sich die Nichtgenehmigung vor.


Öffnungszeiten Friedhofssprechstunde


Ab sofort ist Frau Hein in Friedhofsangelegenheiten (Zahlungen, Änderungen von Liegefristen usw.)
mittwoches 16-18 Uhr in der
Hinterstr. 4 für Sie da.


T 038828-34 751
friedhof-schoenberg@elkm.de
 

Pastorin Schlaberg
T 038828 – 21 587
 

Friedhofswärter
Ronny Moselewski
M 0162 – 637 88 05