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Goldstaub der Jahrhunderte
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Landeskirchliche Registratur- und Archivpflege
Schriftgutverwaltung und Registraturpflege
Die Kirchgemeinden in der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs sind gehalten, den Aktenplan der Schriftgutordnung der EKD zu verwenden (Schriftgutordnung mit Aktenplan für Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Dekanate, Propsteien und Verbände sowie landeskirchliche Einrichtungen in der ev. Kirche, Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1980). Kopien des Aktenplans sind über das Landeskirchliche Archiv erhältlich.
Wegen der großen Nachfrage bietet das Landeskirchliche Archiv an dieser Stelle die Möglichkeit, den Schriftgutkatalog der in der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs gültigen Aufbewahrungsfristen herunterzuladen. Der Katalog kann selbstverständlich auch als Ausdruck oder E-Mail vom Archiv bezogen werden.
Der Aufbewahrungsplan als Download
Ansprechpartner in Fragen der Schriftgutverwaltung:
Dr. Johann Peter Wurm
Tel. 0385/200 385-51
Peter.Wurm@ellm.de
Archivpflege
Abendmahlsgeräte und Taufschalen werfen bereits kurze Lichtblicke auf die Geschichte ihrer Gemeinden. Vollständig mit allen Höhen und Tiefen wird diese im Kirchgemeindearchiv (Pfarrarchiv) dokumentiert, wo eine Fülle von Material für Chroniken, Jubiläen und Gemeindeveranstaltungen gewonnen werden kann. Auch für die weltliche Gemeinde ist das Archiv oft eine unersetzliche Quelle. Die Unterlagen des Kirchgemeindearchivs sind Unikate; es gibt sie nur dort.
Das Archiv dient auch zum Nachweis von Rechts- und Besitzansprüchen. Es ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Vermögens der Kirchgemeinde. Es muss, vor unbefugtem Zugriff und ungünstigen Klimaeinflüssen geschützt, in einem eigenen Archivraum untergebracht werden. Das Kirchengesetz über die Sicherung und Nutzung kirchlichen Archivgutes (Archivgesetz) vom 29. März 1998 (KABl S. 16) regelt die Bedingungen für die Verwaltung, Unterbringung und öffentliche Benutzung der Archive.
Von besonderer Bedeutung sind die historischen Pfarr- und Kirchenbibliotheken, die häufig noch vor 1850 entstanden und mitunter bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Die Schätze, die in den Archiven und Bibliotheken der Kirchgemeinden ruhen, sind oft gar nicht bekannt. Viele Studierende, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen möchten für ihre Forschungen Quellen in Pfarrarchiven nutzen. Für dringende Fragen, die unsere Landeskirche aktuell beschäftigen - z.B. die Rückübertragung von Grundbesitz oder die Feststellung von Baulastverpflichtungen Dritter an Kirchengebäuden – werden sie auch kirchlicherseits dringend benötigt.
Über die notwendigen Bedingungen für eine sachgerechte Aufbewahrung des
Archivguts informiert das Landeskirchliche Archiv. Das Landeskirchliche
Archiv verschickt auf Anforderung kostenlos die Handreichung "Aufbewahrung
von Archivgut - Einsatz von Papier und Schreibmaterialien" des Verbandes
kirchlicher Archive. Die Broschüre wird interessierten Kirchgemeinden sehr
empfohlen.
Über Maßnahmen zu ihrer Erfassung, Ordnung und Verzeichnung berät das Landeskirchliche Archiv. Es hat hierfür eine Handreichung mit einer Musterklassifikation (Ordnungsschema) für die Ordnung und Verzeichnung von Pfarrarchiven erarbeitet, die über das Landeskirchliche Archiv zu beziehen ist.
Übrigens:
Auch über Archive und Bibliotheken kommen Menschen mit Kirchgemeinden in Kontakt, die den Weg in den Gottesdienst (noch) nicht finden.
(Text nach Anregungen aus: Kirche sind wir. Ev.-Luth. Landeskirchenamt
Sachsens. Ev. Erwachsenenbildung Sachsen, Dresden 2002)
Ansprechpartnerin in Fragen der Pfarrarchivpflege:
Annette Rauchegger
Tel. 0385/200 385-53
landeskirchenarchiv@ellm.de
Ansprechpartner in Fragen der Archive der Kirchenkreise, Ämter und Werke:
Dr. Johann Peter Wurm
Tel. 0385/200 385-51
Peter.Wurm@ellm.de
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