Wechsel des Kirchenkreises Ratzeburger Domgemeinde soll "Reichsunmittelbarkeit" verlieren und nicht mehr zu Mecklenburg gehören

Die Ratzeburger Domgemeinde soll zukünftig zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

04.06.2016 · Ratzeburg/Kiel.

Der Ratzeburger Domgemeinde stehen Veränderungen bevor. Im Jahr 2017 soll sie ihren historischen Sonderstatus "Reichsunmittelbarkeit" verlieren und dann zum evangelischen Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören. Das will die Landessynode der Nordkirche auf ihrer Sitzung vom 29. September bis 1. Oktober beschließen, berichtet die "Evangelische Zeitung".

Dass der Ratzeburger Dom bis heute zu Mecklenburg gehört, obwohl die Stadt Ratzeburg in Schleswig-Holstein liegt, hat historische Gründe. Seit 1648 gehörte der Domhof territorial zum Fürstentum Ratzeburg, das nach 1701 an Mecklenburg-Strelitz fiel, während die Stadt Ratzeburg weiter zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg gehörte. Der Dom und seine Gemeinde blieben später Teil der Landeskirche Mecklenburgs.

Nach Gründung der DDR war die staatliche Verwaltung nicht in der Lage, sich um die Gemeinde zu kümmern. 1954 schuf sie den Verwaltungsbezirk Ratzeburg und übertrug die Verantwortung auf die Landeskirche Schleswig-Holstein. 1980 wurde die Domgemeinde der Nordelbischen Kirche (Hamburg und Schleswig-Holstein) zugeordnet, ihr Rechtsstatus aber nicht geändert. Auch nach der Wiedervereinigung änderte sich das nicht. Bei der Fusion der norddeutschen Landeskirchen zur Nordkirche 2012 gab es eine Übergangsregelung.

"Momentan sind wir im Beratungsstatus", sagte Frauke Eiben, Pröpstin im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. "Der Dom braucht eine neue Heimat. Wir haben freundlich signalisiert, dass wir uns freuen würden", so Eiben. Dompropst Gert-Axel Reuß bestätigt die Verhandlungen "mit dem Ziel einer zukünftigen Zugehörigkeit der Gemeinde zu diesem Kirchenkreis".

Quelle: epd