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Mecklenburgische Landeskirche regt engere Kooperation von Schule und Kirche an

 

Schwerin (ran/epd). Die Zusammenarbeit von Kirche und Schule wurde durch eine „Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation“ auf eine neue Grundlage gestellt. Der Schweriner Oberkirchenrat Dr. Jürgen Danielowski ermuntert die Kirchgemeinden angesichts der Veränderung der Lernsituation der Kinder, die Zusammenarbeit mit den Schulen zu suchen und dort eigene Angebote zu machen.

 

Schülerinnen und Schüler verbringen zunehmend einen Großteil ihrer Zeit in Ganztagsschulen, daher sollten Kinder und Jugendliche dort aufgesucht werden, wo sie ihre Zeit verbringen.“ Auch liege das Engagement der Gemeinden in den Schulen im Sinne des Bildungsauftrages der Kirchen. Hier bestehe die Aufgabe der Kirche, zur Allgemeinbildung, zur Entwicklung der Persönlichkeit und zur Ausbildung von ethischen Grundsätzen beizutragen.

 

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verstehe die Schule nicht mehr als abgeschlossenen Lernort sondern sie solle offen für die Zusammenarbeit mit Einzelnen und Gruppen sein.

 

Hierzu ist am 6. November in Schwerin eine Rahmenvereinbarung von Vertretern des Bildungsministeriums, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche, des Erzbistums Berlin und des Erzbistums Hamburg unterzeichnet worden. Inhalt der Vereinbarung sei eine gegenseitige Unterstützung bei der Gestaltung von Angeboten besonders für Ganztagsschulen, sagte Ministerialrat Ulrich Hojczyk. "Wenn wir dort ein umfangreiches Angebot machen wollen, brauchen wir Partner." Dabei wolle das Bildungsministerium die inhaltliche Gestaltung "nicht von oben regeln", sondern den Schulen und Kirchgemeinden vor Ort überlassen.

 

Der Schweriner Oberkirchenrat gibt in seinem Schreiben an die Gemeinden Anregungen für die Kooperation. So seien u.a. kirchenpädagogische oder musikpädagogische oder auch diakonische Angebote möglich. Ebenfalls wird angeregt, sich im sozialen Bereich zu engagieren, in der „Eine-Welt-Arbeit“ oder auch medienpädagogische Angebote zu machen. Die Arbeitsstellen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen könnten hierzu fachliche Unterstützung geben. Hierzu bildet die Rahmenvereinbarung eine vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit. (4.12.2006)

 

Siehe auch: Schule und Kirche


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