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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg

Propsteien

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In der Nordkirche gibt es das Modell der gegliederten Kirchenkreise. Dieses findet im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg ebenfalls Anwendung. Der Kirchenkreis ist in die vier Propsteien Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar untergliedert.
 
Die Propsteien sind keine Körperschaften, aber wichtige geistliche Aufsichtsbezirke mit je einem Propst bzw. einer Pröpstin. Die Propsteien ermöglichen verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit. Pfarr- und Mitarbeiterkonvente treffen sich auf Propstei-Ebene. Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen gemeinsam die geistliche Leitung des Kirchenkreises wahr. Sie sind Mitglied des Kirchenkreisrates und werden durch die Kirchenkreissynode gewählt.
 
Die Größe der vier Propsteien ist in der Zahl der Gemeindeglieder und Pfarrstellen in etwa gleich: Propstei Neustrelitz: rund 40.000 Gemeindeglieder mit ca. 43 Pfarrstellen; Propstei Parchim: rund 44.000 Gemeindeglieder mit ca. 42 Pfarrstellen, Propstei Rostock: 53.000 Gemeindeglieder mit ca. 50 Pfarrstellen und Propstei Wismar: rund 58.000 Gemeindeglieder mit ca. 54 Pfarrstellen.