Fachstelle Prävention – Meldung – Intervention zum Schutz vor sexualisierter GewaltPrävention

Prävention dient der Vorbeugung von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Kirchliche Leitungspersonen, Pastor*innen sowie beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitende tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass kirchliche Handlungsfelder ein sicheres und schützendes Umfeld bieten.

Zu den Zielen von Präventionsarbeit zählen eine umfassende Bewusstseinsbildung – begleitet von der Entwicklung fachlicher Handlungssicherheit. Dies umfasst die selbstverständliche Einhaltung professioneller Arbeitsstandards, sowie die konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Schutzkonzepte bündeln spezifische Präventionsmaßnahmen, um die Sensibilität für das Thema bei kirchlichen Trägern zu erhöhen, Risiken für Übergriffe abzubauen und im Notfall professionell zu handeln.
Die Fachstelle Prävention unterstützt die Kirchengemeinden und Einrichtungen bei ihrer Präventionsarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Schutzkonzepten.

Sie bietet des weiteren Fortbildungen, Kurse und Seminare u.a. zu den Themen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt sowie Kindeswohlgefährdung vor Ort, in regionalen Konventen oder an zentralen Orten im Kirchenkreis Mecklenburg an.
Die Themen und Seminarinhalten finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen im Kirchenrecht der Nordkirche

Mit dem Präventionsgesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen wird ein Schutzauftrag formuliert. Damit werden alle Träger der Nordkirche in die Pflicht genommen, Verantwortung für die Sicherheit der ihr anvertrauten Menschen zu übernehmen.

Das „Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG)“ ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten.
Aufrufbar unter: www.kirchenrecht-nordkirche.de/kabl/40723.pdf

Die Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetze (PrävGAusfVO) vom 01.01.2020
Abrufbar unter: www.kirchenrecht-nordkirche.de/kabl/44975.pdf