Pommersche LandessynodePommerscher Bischof erstattet Bericht über zehn Jahre Bischofsamt

11.11.2011 | Greifswald (rn). Auf der heute (11. November) in Züssow beginnenden Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche wird Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit am Sonnabend den jährlichen Bischofsbericht vor den 69 Mitgliedern der Synode erstatten. Er wird darin eine Rechenschaftslegung über zehn Jahre Bischofsamt geben. Die Amtszeit begann am 1.9.2001 und endet am 30.9.2013.

 

Dr. Abromeit wird in diesem Bericht eine „geistlich-persönliche Frage“ an die Synodalen stellen, ob es gewünscht wird, daß er auch nach Ende seiner bisherigen Amtszeit als Bischof im Sprengel Mecklenburg-Vorpommern für den Übergangszeitraum bis 2018 zur Verfügung stehen soll. Die Amtszeit des mecklenburgischen Landesbischofs Dr. Andreas von Maltzahn endet 2018. Danach soll es nur einen Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche geben, der seinen Sitz in Greifswald haben wird.

 

Hintergrund:

Im Zusammenhang mit dem Einführungsgesetz zur Nordkirche ist vorgesehen, daß die Bischöfe in die Nordkirche übergeleitet werden. Da der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn eine Amtszeit bis 2018 hat, soll auch der pommersche Bischof eine entsprechend lange Amtszeit erhalten, damit bis 2018 zwei Bischöfe im Sprengel Mecklenburg und Pommern amtieren und in beiden Sprengelbereichen die Fusion mit den bisher handelnden Personen vollendet werden kann. Von 2012 bis 2018 währt die erste Legislaturperiode der Nordkirche. Die Amtszeit von Dr. Abromeit geht bis Ende September 2013. Die Dauer seiner Überleitung ist bis 2018 vorgesehen. Danach soll es nur eine bischöfliche Person im Sprengel Mecklenburg und Pommern geben.

 

Da es aber für eine Amtszeit von 2013 bis 2018 aus rechtlichen Gründen kein erneutes Mandat einer pommerschen Landessynode für die Fortsetzung des Bischofsamtes geben kann, stellt Bischof Dr. Abromeit der Synode diese „geistlich-persönliche Frage“, ob er so, wie im Überleitungsvorschlag vorgesehen, für diese Zeit als Bischof in Greifswald für den Teilsprengel Pommern des Sprengels Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen soll.

Eine Verlängerung der Amtszeit eines pommerschen Bischofs ist laut geltender Gesetzeslage durch die Bischofswahlkommission möglich. Diese gibt es aber mit Beginn der Nordkirche nicht mehr, ebenfalls keine pommersche Landessynode. Vor Beginn der Nordkirche kann keine Verlängerung ausgesprochen werden, da eine Entscheidung so lange vor dem Ende der Amtszeit rechtlich nicht gut möglich ist.