Kirchenleitungssitzung der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs vom 11.1.2008 - Pressemitteilung

14.01.2008 | Schwerin. (ellm). Bei ihrer Sitzung am 11. Januar 2008 in Schwerin beschloss die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs die Ausschreibung des mecklenburgischen Platzes in der geplanten gemeinsamen Arbeitsstelle für Geschäftsführung und Prozessbegleitung des Fusionsprozesses der drei Nordkirchen. Diese Arbeitsstelle war von den Synoden der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs im November im Zusammenhang mit ihren Beschlüssen, miteinander verbindliche Verhandlungen mit dem Ziel einer gemeinsamen Kirche im Norden aufzunehmen, vorgesehen worden. In der Arbeitsstelle soll neben einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter für Sachbearbeitung aus jeder der beteiligten Kirche eine sachkompetente Person hauptamtlich vertreten sein. Die Kosten für die Arbeitsstelle werden auf 350.000 Euro pro Jahr geschätzt. Mecklenburg hat davon 10 %, Pommern 5 % zu tragen. Zu den Aufgaben der Arbeitsstelle gehört die Erarbeitung von Zielsetzungen, Verfahrensschritten und Zeitplanungen, die Erstellung von Vorlagen für die Entscheidungsgremien und die Sitzungsvorbereitung für die Steuerungsgruppe. Die Arbeitsstelle soll wesentlich dazu beitragen, dass der arbeitsintensive Fusionsprozess zwischen den drei Kirchen bewältigt werden kann.

 

Die Kirchenleitung befürwortete einen Brief des Landesbischofs an die Pröpstinnen und Pröpste, mit dem Landesbischof Dr. von Maltzahn das Gespräch in der Landeskirche über den begonnenen Fusionsprozess zu einer Kirche im Norden verstärken möchte. Der Brief will zu einem breiten Diskussionsprozess in Propsteisynoden, in Konventen, Kirchgemeinderäten, Gemeindekreisen u. ä. über den Weg unserer Kirche in die Zukunft anregen. Dem Brief wird Informationsmaterial über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen beigelegt.

 

 

 

Die Kirchenleitung stimmte einer neuen Ausbildungsordnung als verbindliche Grundlage für die berufsbegleitende Ausbildung von Gemeindepädagogen auf Fachschulniveau zu. Es handelt sich dabei um eine so genannte modularisierte Ausbildungsordnung in einem Ausbildungsverbund mit der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesischer Oberlausitz. Eventuell wird auch die Pommersche Evangelische Kirche in diesen Ausbildungsverbund eintreten. Die mecklenburgische Landeskirche bringt in den Ausbildungsverbund die seit vier Jahren bestehende berufsbegleitende Ausbildung für Gemeindepädagogik im Theologisch-Pädagogischen Institut in Ludwigslust ein. Die Ludwigsluster Ausbildung wird damit Bestandteil in einem größeren Kooperationszusammenhang. Konkret bedeutet dies eine Ausbildungsgemeinschaft zwischen den Ausbildungsstandorten für berufsbegleitende gemeindepädagogische Ausbildung in Brandenburg und in Ludwigslust. Die Dozenten aus Brandenburg und Ludwigslust werden künftig die Ausbildung gemeinsam durchführen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung hierzu wird vorbereitet.

 

Die Kirchenleitung beschloss eine neue Vokationsordnung für Religionslehrer. Die neue Ordnung löst die bisherige Ordnung aus dem Jahr 1994 ab. In der Vokationsordnung werden die Zulassungsvoraussetzungen für die Vokation geregelt, und es werden die Antrags- und Verleihungsverfahren beschrieben. Die Vokation ist die kirchliche Bevollmächtigung für Lehrer, evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.