Bericht auf der mecklenburgischen Kirchenkreissynode:Bischof Dr. von Maltzahn zu Fragen der Lebensformen und der Ehe

09.11.2013 | Plau am See (cme). „Denn ihr seid alle Töchter und Söhne Gottes durch den Glauben“ – unter diesen Bibelvers aus dem Galaterbrief stellte Bischof Dr. Andreas von Maltzahn heute (9. November) seinen Bericht auf der mecklenburgischen Kirchenkreissynode in Plau am See. Im Mittelpunkt: Welche Positionen die Nordkirche künftig zu Fragen der Lebensformen und darin der Ehe vertreten soll. Ein Thema, das in der vergangenen Zeit, so der Bischof, „auch in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert“ wurde. Der Theologe benannte die Spannungen in der Ökumene oder die Diskussionen zum EKD-Familien-Papier. Zugleich stellte er die unterschiedlichen Positionen zum Zusammenleben von Menschen im Pfarrhaus dar, die in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.

Beitrag zu einem an der Sache orientierten Gespräch
Gerade, weil die Auseinandersetzung um diese Fragen intensiv und hoch emotional sei, wolle er mit seinem Synodenbericht, „einen Beitrag zu einem an der Sache orientierten Gespräch“ leisten, so Bischof von Maltzahn vor den Synodalen. Er wünsche sich dafür insbesondere das theologische Gespräch, um als Christen miteinander auf dem Weg zu bleiben. Zugleich sei er überzeugt: „Wir brauchen eine Beschäftigung mit diesen Fragen, damit wir auch in diesem Bereich der Lebensführung unseren Glauben als prägend und hilfreich erfahren können.“

Impulse für diesen Diskurs hat der Schweriner Bischof in den vergangenen Monaten selbst gesetzt. So fand im Frühjahr in Mecklenburg ein offenes und um gegenseitigen Respekt bemühtes Gespräch zur Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlich Verpartnerter im Pfarrhaus statt. Teilnehmende waren Mitglieder des Konventes für missionarische Gemeindearbeit, zwei schwule Pastoren, der Präses der Kirchenkreissynode sowie Vertreter der Pröpste und der Pastorenvertretung. Über die Gespräche hatte Bischof von Maltzahn bisher im Gesamtpröpstekonvent der Nordkirche, im Bischofsrat, im Konvent schwuler und lesbischer Theologinnen und Theologen sowie bei Regionaltreffen mecklenburgischer Pastorinnen und Pastoren berichtet.

Theologisches Gespräch muss weiter gehen
In einem theologischen Exkurs zum Verständnis von Homosexualität stellte der Bischof unterschiedliche Sichtweisen auf biblischen Aussagen dar: Einerseits gebe es keine Bibelstellen, die Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen. Andererseits sei dem bloßen Wortlaut biblischer Schriften nicht zu entnehmen, was sie zu der Gestaltung gleichgeschlechtlicher Beziehungen vom Liebesgebot her für eine Auffassung vertreten. Neben dem Liebesgebot brauche es „weitere Gründe aus der Schrift, die eine veränderte evangelische Sicht auf homosexuelle Lebenspartnerschaften ermöglichen“, so Bischof von Maltzahn weiter und zitierte aus dem Galaterbrief des Paulus (Kapitel 3,26-28): „Denn ihr seid alle Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben in Christus Jesus. Ihr alle nämlich, die ihr auf Christus getauft wurdet, habt Christus angezogen. Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Sklave noch Freier, da ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Diese Verse machten deutlich, was in der ‚Welt‘ Menschen so gravierend unterscheiden kann wie Geschlechtlichkeit, Volkszugehörigkeit oder sozialer Status, das bestimme Christenmenschen in der glaubenden Beziehung zu Christus nicht entscheidend, oder anders ausgedrückt es verliere seinen bestimmenden, ausgrenzenden Charakter.

Für den Bischof hat diese Einsicht wichtige Konsequenzen für die theologische Beurteilung gleichgeschlechtlich Partnerschaften: „In der neuen Wirklichkeit, ‚in Christus‘ kommt es nicht entscheidend auf sexuelle Veranlagungen an, sondern darauf, dass sie verantwortlich, d.h. dem Liebesgebot Jesu entsprechend, gelebt werden“, so der Bischof.

Kriterien für die Ermöglichung des Zusammenlebens von Pastorinnen und Pastoren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im Pfarrhaus
Auf Basis eines 2012er-Arbeitspapiers der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zur Frage eines „magnus consensus“ leitete Bischof von Maltzahn zwei Kriterien bezüglich einer zu treffenden Regelung ab:  
1.    Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung bzw. Identität diskriminiert werden. Pastorinnen und Pastoren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dementsprechend grundsätzlich in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft im Pfarrhaus zu leben.
2.    Gewissen dürfen nicht gebeugt werden. Kirchengemeinderäte, die aufgrund ihres Verständnis von Schrift und Bekenntnis eine gedeihliche Zusammenarbeit mit einem Pastor, einer Pastorin in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht für möglich halten, sollen zu einer Zusammenarbeit nicht gezwungen werden.

Ihm sei bewusst, „dass diese Kriterien einer zukünftigen Regelung allen Seiten Erhebliches abverlangen“, so Bischof von Maltzahn. „Und doch braucht es das Miteinander beider Kriterien, um in unserer Kirche mit Spannungen leben und den theologischen Diskurs weiterführen zu können.“ So sei sich die genannte Gesprächsrunde im Frühjahr, einig gewesen: „Auch wenn nun auf der Ordnungsebene Regelungen getroffen werden müssen – die Wahrheitsfrage ist damit nicht entschieden. Daher brauchen wir das Gespräch, auch das theologische Gespräch zu diesen Fragen in unserer Kirche.“

Der Bischofsrat der Nordkirche befürwortet „eine Regelung, die das Zusammenleben von Pastorinnen und Pastoren in eingetragener Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus ermöglicht“. Zugleich hieße dies: „Wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes beeinträchtigt ist, soll der zuständige Propst, die zuständige Pröpstin das Gespräch mit dem betreffenden Pastor, der betreffenden Pastorin und dem Kirchengemeinderat suchen und prüfen, ob Einvernehmen darüber besteht, dass keine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes vorliegt.“ Dies geschehe, unterstrich der Schweriner Bischof, nach dem Pfarrerdienstrecht „übrigens in allen Fällen, wo die Gedeihlichkeit des Zusammenwirkens in Frage steht, und wird unabhängig von Fragen der Schuld oder der Verursachung beurteilt“. Zurzeit werde der nordkirchliche Entwurf zum Anwendungsgesetz des 2010 verabschiedeten Pfarrergesetzes der EKD vorbereitet.

Vom Verständnis der Ehe und anderer Lebensformen
Darüber hinaus informierte Dr. von Maltzahn die mecklenburgischen Synodalen, dass sich der Bischofsrat der Nordkirche ebenso mit den aktuellen Diskussionen um das Verständnis der Ehe und anderer Lebensformen beschäftigt habe. Eine wichtige Frage sei für ihn, wie man von der orientierenden Kraft der Ehe sprechen könne, ohne andere Lebensformen herabzusetzen. Schon die seit 2003 gültigen „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der VELKD, die auch die frühere mecklenburgische Landessynode 2004 in Kraft setzte, besagen, so zitierte der Bischof: „Niemand darf wegen seiner gleichgeschlechtlichen Orientierung benachteiligt werden. … Und: „Auch zwischen gleichgeschlechtlich orientierten Christinnen und Christen, die achtsam, fürsorglich, liebevoll und verzeihend miteinander umgehen, kann sich die von Gott ermöglichte und gebotene Liebe verwirklichen.“

Segnungen gleichgeschlechtlich Liebender
Basierend auf den Regelungen der „Leitlinien“ im Blick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften hat sich der Bischofsrat der Nordkirche laut Bischof von Maltzahn entschlossen, „der Kirchenleitung eine Ausweitung der im bisherigen Nordelbien geltenden Segnungspraxis auf das gesamte Gebiet der Nordkirche vorzuschlagen und zudem die VELKD um liturgische Arbeit zu bitten.“ Dies bedeutet: Segnungen gleichgeschlechtlich Liebender haben ihren Ort im Kontext der Seelsorge. Im Ausnahmefall ist jedoch auch eine Segnung im Gottesdienst möglich, wenn Kirchengemeinderat sowie die zuständigen pröpstlichen und bischöflichen Personen dem einmütig zustimmen. Von Maltzahn: „Die  Arbeit im Rahmen der VELKD regen wir an, um Segnungen liturgisch angemessen gestalten zu können.“

Die Ehe behält orientierende Kraft
Vor dem Hintergrund dieses Vorschlages zeigte sich der Bischof von Maltzahn fest davon überzeugt: „Die Ehe behält ihre herausragende Bedeutung, weil das, was sie inhaltlich ausmacht, für Ehepaare wie auch für andere Lebensformen orientierende Kraft hat.“ Denn Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung sollen auch in anderen Beziehungen maßgebend sein. Auch Lebensformen ohne Trauschein sollen auf Freiwilligkeit und Liebe beruhen. Auch solchen Beziehungen tut es gut, wenn sie ganzheitlich und auf Dauer angelegt sind, wenn sie partnerschaftlich gelebt werden und grundsätzlich offen für Kinder sind. Auch für andere Lebensformen sollte maßgebend sein, dass sie den schwächeren Partner schützen. „Insofern bleibt die Ehe für mich Leitbild mit orientierender Kraft“, stellte der Theologe klar und bedauerte, dass das Familienpapier der EKD nicht freudiger, nicht ermutigender von der Ehe gesprochen habe.

Als Kirche gemeinsam auf dem Weg bleiben
Als Leitbild für das weitere Vorgehen stellte Bischof von Maltzahn die Erlebnisse der Emmaus-Jünger in den Mittelpunkt. Insgesamt sei die Kirche in Mecklenburg wie die Nordkirche im Lichte der anstehenden Diskussionen und Entscheidungen gerufen, auf dem Weg zu bleiben, um u.a. ernsthaft nach der Wahrheit und dem rechten Verständnis der Schrift zu fragen, im Dialog miteinander zu bleiben und darauf zu trauen, dass im Hören auf Gottes Wort und im Feiern des Herrenmahls uns Zugang geschenkt wird, dass wir „verstehen, wie wir leben sollen“.