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Plenum der Landessynode. Foto: Neumann
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Pommersche Synode mit überwältigender Mehrheit für die Nordkirche
Züssow (rn). Die pommersche Landessynode hat am Sonntagnachmittag mit überwältigender Mehrheit bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen dem Vertragsentwurf zur Bildung einer Nordkirche grundsätzlich zugestimmt.
Die 69 Synodalen gaben ihrer Kirchenleitung in sieben Bereichen Verhandlungsaufträge mit auf den Weg. Davon haben vier Punkte einen theologischen Inhalt. So soll etwa die Formulierung der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 so verändert werden, daß „die Bindungswirkung“ angemessen zu Ausdruck gebracht wird. Auch soll geklärt werden, welche lutherischen Bekenntnisschriften in der gemeinsamen Kirche Geltung haben und es soll für „eine stärkere theologische Fundierung des Verfassungsprozesses Sorge getragen werden.“ Die Synodalen wollen in der zukünftigen Synode der gemeinsamen Nordkirche die Teilhabe von Jugendlichen gegenüber dem jetzigen Entwurf deutlich gestärkt wissen. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Stimmberechtigung geprüft werden. Hinsichtlich der Arbeitsrechtssetzung soll in der gemeinsamen Kirche der sog. „Dritte Weg“ gewählt werden, zumindest soll das für die künftigen Kirchenkreise Pommern und Mecklenburg möglich sein.
Der pommersche Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit bewertete das Abstimmungsergebnis als "eine Woge der Zustimmung," und er sagte, "die fast vollständige Mehrheit zeigt, daß die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche nicht nur der Eröffnung des Verhandlungsprozesses zugestimmt hat sondern auch mit dem bisher vorgelegten Ergebnis zufrieden ist.“ Er meinte aber auch, daß - sollte substantiell am Ergebnis etwas infrage gestellt werden - sich auch die Mehrheiten ändern könnten.
Synodalpräses Dr. Rainer Dally sagte, „was mich besonders freut, ist die überwältigende Mehrheit und daß die Mehrheit der Änderungswünsche im Bereich des Machbaren liegen.“
Auch Konsistorialpräsident Peter von Loeper bewertete das Ergebnis positiv. „Es geht nicht mehr um das ,ob’ sondern um das ,wie’ der Fusion. Der vorliegende Vertragsentwurf ist nicht so sehr das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses sondern ein Gesprächsergebnis des Aufeinanderzugehens,“ sagte von Loeper.
Da nun die Ergebnisse der drei beteiligten Landessynoden vorliegen, werden diese in die Sitzung der Steuerungsgruppe Ende Oktober eingebracht. Der Stellungnahmeprozeß in Nordelbien und Pommern läuft noch bis zum 1. Dezember. Die Ergebnisse werden in die Dezembersitzung der gemeinsamen Sitzung der drei Kirchenleitungen eingegeben. Geplant ist, daß nach der gemeinsamen Kirchenleitungssitzung Ende Januar 2009 der Vertrag paraphiert werden und danach den drei Landessynoden zur Beschlußfassung Ende März zugeleitet werden soll. (19.10.2008)
Siehe auch: Diskussion über den Fusionsvertrag vom 18.10.2008
Wortlaut des Beschlusses (Vorabversion, vorbehaltlich der Ausfertigung durch den Präses)
XI. Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche
17. bis 19. Oktober 2008 in Züssow
Die Synode dankt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche für den vertrauensvollen und konstruktiven Verhandlungsprozess. In der Steuerungsgruppe, den Arbeitsgruppen und in den gemeinsamen Sitzungen der Kirchenleitungen gilt das Prinzip der Parität. In wesentlichen Punkten, wie den Standortfragen der Verwaltung und der geistlichen Leitung, der föderalen Grundstruktur der Kirche, der Entwicklung eines Verwaltungs- und Finanzsystems und der Mitgliedschaft der neuen Kirche in konfessionellen Zusammenschlüssen, wurden gemeinsam tragfähige Ergebnisse entwickelt.
Dem Vertragsentwurf kann grundsätzlich zugestimmt werden.
Die Synode bittet die Kirchenleitung in den weiteren Verhandlungsprozess einzubringen:
1. dass in der Präambel eine Formulierung gefunden wird, die die Bindungswirkung der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 angemessen zum Ausdruck bringt,
2. dass geklärt wird, welche lutherischen Bekenntnisschriften in einer Nordkirche gelten sollen,
3. dass die besondere Aufgabe geistlicher Leitung durch das Pfarramt in den Grundsätzen zur Verfassung beschrieben wird (in II.2),
4. dass für eine stärkere theologische Fundierung und Gestaltung des Verfassungsprozesses Sorge getragen wird. Dazu soll auch ein im Bereich der Verfassunggebung wissenschaftlich ausgewiesener externer Theologe an den Beratungen der UG Verfassung beteiligt werden,
5. dass in der zukünftigen Synode der gemeinsamen Nordkirche die Teilhabe von Jugendlichen gegenüber dem jetzigen Entwurf deutlich gestärkt wird. Dabei ist auch die Möglichkeit einer Stimmberechtigung zu prüfen.
6. dass die Mitgliedschaft in den regionalen ACK´s in den Grundsätzen unter I.4 aufgenommen wird; vorgeschlagen wird eine Aufnahme unter I.4.3 als lit. c. „[wird] die Mitgliedschaft in den regionalen ACK´s fortsetzen.“ Damit würde I.4.3 wie folgt lauten:
„Die gemeinsame Kirche wird
a) die zwischenkirchlichen und ökumenischen Partnerschaften weiterführen,
b) die Errichtung eines gemeinsamen Missionswerkes anstreben und
c) die Mitgliedschaft in den regionalen ACK´s fortsetzen.“ und
7. dass die Arbeitsrechtsetzung in der gemeinsamen Kirche nach dem „Dritten Weg“ erfolgt, zumindest aber der „Dritte Weg“ für den Sprengel Mecklenburg und Pommern ermöglicht wird.
Abstimmung: Sehr große Mehrheit, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen
19.10.2008

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