Evangelische Landeskirche Anhalts Oberkirchenrat Rausch erklärt Rückzug aus Landeskirchenrat

Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch

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08.06.2018 · Dessau-Roßlau. Der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Rainer Rausch, tritt zum 1. Juli als Mitglied des Landeskirchenrates zurück. Zugleich legt er seine Ämter als leitender Jurist sowie Finanz- und Baudezernent nieder.

Der Landeskirchenrat ist das administrative Entscheidungsgremium der Landeskirche. Ihm gehören drei Mitglieder an, derzeit der Kirchenpräsident, eine theologische Oberkirchenrätin und ein juristischer Oberkirchenrat. Weitere Entscheidungsgremien sind die Landessynode als "Kirchenparlament" sowie die Kirchenleitung.

Rausch erklärte: "Die konstituierende Tagung unserer Landessynode Ende Mai hat aus meiner Sicht deutlich gemacht, dass die Synodalen meiner Arbeit nicht in hinreichendem Maße Vertrauen entgegenbringen. Dies wäre für ein konstruktives Miteinander gerade angesichts der Veränderungsprozesse in unserer Landeskirche notwendig." Den Dienst habe er mit großem Engagement gerne getan. Er trete von dieser Funktion zurück, um seine Souveränität zu wahren. Kirchenpräsident Joachim Liebig sagte, er respektiere und bedauere zugleich die Entscheidung. Liebig dankte Rausch für seine engagierte Arbeit im Dienst der Landeskirche.

21 Jahre in Mecklenburg tätig

Rausch wurde 2012 als juristischer Oberkirchenrat in den Landeskirchenrat der Landeskirche gewählt. Zuvor war der gebürtige Baden-Württemberger 21 Jahre als Kirchenjurist in Mecklenburg tätig. Unter anderem war Rausch maßgeblich an den Verhandlungen zu dem 1994 abgeschlossenen Staatskirchenvertrag in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Zudem hat er über Jahre die Fusionsberatungen der mecklenburgischen, nordelbischen und pommerschen Kirche zur Nordkirche begleitet.

Die anhaltische Landessynode verlängert im Februar 2018 Rauschs Amtszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31. August 2020. Ende Mai hat sich die neu gewählte Landessynode konstituiert. Rausch bleibt auch nach seinem Rücktritt aus dem Landeskirchenrat zum 1. Juli weiterhin Kirchenbeamter der Landeskirche Anhalts. Seine Aufgaben werden vertretungsweise von anderen Mitarbeitern des Landeskirchenamtes übernommen. Welche Aufgaben er bis zum Ruhestand übernehmen wird, entscheidet der Landeskirchenrat in den kommenden Wochen.

Quelle: epd/kmv