"Hier steht der Mensch im Mittelpunkt" Nordkirchen-Präses Ulrike Hillmann lobt Grundgesetz

Ulrike Hillmann

Foto: Nordkirche

23.05.2019 · Kiel.

Ulrike Hillmann, seit November 2018 Präses der Nordkirchensynode und Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht, hat das vor 70 Jahren in Kraft getretenen Grundgesetz gewürdigt. Das Jubiläum erfülle sie "mit Dankbarkeit und auch mit Stolz", heißt es in einer am Mittwoch von der Nordkirchen-Pressestelle verbreiteten Erklärung. Das Grundgesetz verbriefe "grundlegende Werte für ein Miteinander in Frieden, Würde und Respekt".

Der Bezug auf Gott in der Präambel mache deutlich, dass der Text nicht letzte Wahrheit, sondern "Menschenwerk und damit fehlbar ist", so Hillmann weiter. Unter dem Eindruck der kurz zuvor untergegangenen nationalsozialistischen Terrorherrschaft sei 1949 dennoch eine "lebensfähige Grundordnung" geschaffen worden, in der "der Mensch im Mittelpunkt steht". Damit sei die Basis gelegt worden "für die Balance zwischen individuellen Freiheiten und sozialer Bindung, auslegungsfähig für die Rechtsprechung auch in den gesellschaftlichen Veränderungen der folgenden Jahrzehnte". Das Grundgesetz sei "ein Erfolgsmodell, das seither unseren inneren Frieden sichert".

Aus der Weimarer Verfassung sei unter anderem der Satz übernommen worden: "Eine Staatskirche besteht nicht." Dies sei auch mit Blick auf die in Artikel 4 garantierte unverletzliche Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses zu begrüßen, so Hillmann. In Deutschland gebe es mittlerweile "eine Bekenntnisvielfalt, die 1949 allenfalls erahnt werden konnte". Der Umstand, dass im Grundgesetz kein Bekenntnis besonders hervorgehoben sei, fördert nach Ansicht der Richterin den Dialog untereinander und die Zusammenarbeit: "Alle sind unter dem Grundgesetz vereint."

Die Betonung der Menschenwürde in Artikel 1, Absatz 1 entspricht laut Hillmann auch den christlichen Werten und dem christlichen Menschenbild. Doch nicht nur Christen wünschten sich, dass politische Verantwortung auch vor Gott als einer höheren Instanz wahrgenommen werde. Hillmann erinnerte daran, dass sich 2016 neben evangelischen und katholischen Christen auch Mitglieder der Jüdischen Gemeinde, der Schura und andere für die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Schleswig-Holsteinische Verfassung eingesetzt hatten. Auch wenn damals die notwendige Mehrheit knapp verfehlt wurde, habe das gemeinsame Engagement nicht nur den interreligiösen Dialog gestärkt. Zugleich sei in Erinnerung gerufen worden, dass grundlegende Werte auch religiöse Wurzeln haben.

Quelle: epd