"Kein Rechtsfreier Raum" Nordkirche verteidigt Kirchenasyl - Fristablauf führt nicht automatisch zum Bleiberecht

17.06.2016 · Kiel.

Die Nordkirche hat das Kirchenasyl gegen Angriffe des Rendsburger Landrats Rolf-Oliver Schwemer verteidigt. Er hatte der Kirche unter anderem vorgeworfen, Flüchtlinge gezielt so lange zu beherbergen, bis Fristen zur Abschiebung im Zuge des sogenannten Dublin-Verfahrens verstrichen sind. "Der Fristablauf führt keineswegs automatisch zu einem Bleiberecht", konterte Kirchensprecher Stefan Döbler.

Nach den Worten von Döbler dient die sechsmonatige Frist beim Dublin-Verfahren lediglich zur Überprüfung, welches Land in der Europäischen Union (EU) für den betreffenden Fall zuständig ist. Döbler: "Über ein Bleiberecht wird erst im Rahmen einer inhaltlichen Überprüfung des konkreten Asylbegehrens entschieden. Diese beginnt erst nach Ablauf der Frist."

Schwemer hatte Zeitungsberichten zufolge jüngst vor dem Kreistag beklagt, dass derzeit etwa 20 Flüchtlinge mit Hilfe von Pastoren versuchten, ihre rechtskräftige Abschiebung zu verhindern. Darunter seien zwei abgelehnte Asylbewerber aus Syrien und Somalia, die unter das Dublin-Verfahren fallen. Danach müssen sie in das Land gebracht werden, in dem sie als erstes einen Asylantrag gestellt haben. Hier wären bei dem Syrer Dänemark und bei dem Somalier Ungarn zuständig. Für beide Flüchtlinge gilt die sechsmonatige Frist. Beide Männer lebten weiterhin im Kirchenasyl.

Nach den Worten von Kirchensprecher Döbler ist das Kirchenasyl kein rechtsfreier Raum. Staatlich Stellen würden unverzüglich informiert. Der Entscheidung für das Kirchenasyl gehe eine gründliche Prüfung und eine Beratung voraus. Die Gewährung sei an Voraussetzungen gebunden. Es werde als "Ultima Ratio" dann gewährt, wenn andernfalls durch Abschiebung Gefahr für Leib, Leben und Freiheit oder Menschenrechtsverletzungen drohen. Döbler: "Dies kann auch sogenannte Dublin-Fälle betreffen."

Quelle: epd