Landessynode Nordkirche vereinheitlicht Dienst von Diakonen und Gemeindepädagogen

28.02.2019 · Rostock.

Die Nordkirche hat in erster Lesung einem Gesetz zugestimmt, das den Dienst von Diakonen und Gemeindepädagogen vereinheitlicht. Das Kirchengesetz schaffe damit ein gemeinsames Regelwerk für das aus den Traditionen der ehemaligen drei Landeskirchen hervorgegangene Aufgabenfeld, sagte der Wismarer Propst Markus Antonioli am Donnerstag auf der Landessynode (Kirchenparlament) in Rostock-Warnemünde. Die Rechtsverhältnisse der Diakone und Gemeindepädagogen richteten sich bisher nach den Bestimmungen der ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern, die in 2012 zur Nordkirche fusionierten.

Das Gesetz wahre spezifische Unterschiede und Traditionen der einstigen Landeskirchen in Ost und West, so Antonioli. So soll beispielsweise an den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen "Diakonin" und "Diakon" sowie "Gemeindepädagogin" und "Gemeindepädagoge" festgehalten werden. "Das Gesetz führt das Beste aus den unterschiedlichen Welten zusammen." Es würden verlässliche Standards für die Ausbildung und die Anstellung gesetzt sowie berufsbiographische Entwicklungschancen in der Kirche aufgezeigt.

Zur Regelausbildung gehören die Ausbildungen an den beiden Ausbildungsstätten der Nordkirche: die Evangelische Hochschule der Stiftung "Das Rauhe Haus" in Hamburg und die berufsbegleitende Ausbildung als Gemeindepädagoge des Hauptbereiches Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik der Nordkirche in Ludwigslust.

Anders als das bisherige Diakonengesetz der ehemaligen Nordelbischen Kirche verzichtet der Gesetzentwurf auf eine zwingende Mitgliedschaft in einer Diakoninnen- und Diakonengemeinschaft. Innerhalb der Nordkirche gibt es zurzeit vier Diakonische Gemeinschaften: Die Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses, die Diakonische Gemeinschaft Rickling, die Schleswig-Holsteinische Diakonatsgemeinschaft und die Züllchower-Züssower Diakonen- und Diakoninnengemeinschaft.

Quelle: epd