Landessynode Nordkirche verabschiedet Gesetz gegen Pastorenschwund

01.03.2019 · Rostock.

Die Nordkirche will neue Wege gehen, um dem drohenden Pastorenschwund zu begegnen. Die Landessynode stimmte am späten Donnerstagabend in Rostock-Warnemünde in erster Lesung einem Gesetz über die Steuerung der Anzahl der Pastorinnen und Pastoren zu. Mit dem Gesetz solle verhindert werden, dass bei der flächendeckenden Pfarrstellenversorgung "weiße Flecken" entstehen, sagte der Hamburger Propst Karl-Heinrich Melzer bei der Vorstellung des Gesetzes.

Hintergrund ist die allgemeine demografische Entwicklung in der Gesellschaft: Die Nordkirche rechnet damit, dass von den rund 1.700 Pastorinnen und Pastoren bis zum Jahr 2030 etwa 900 in den Ruhestand treten und im Gegenzug 300 neu eingestellt werden. Laut Pastorenanzahlsteuerungsgesetz dürfen künftig Kirchenkreise, Hauptbereiche und Landeskirche Pfarrstellen nur dann ausschreiben und besetzen, wenn sie besonders viele Pastoren durch Eintritt in den Ruhestand verlieren.

Wo es noch eine vergleichbar gute Ausstattung an Pastoren gibt, sollen künftig Besetzungssperren verhängt werden können. Damit soll verhindert werden, dass unattraktivere Regionen übermäßig unter dem Pastorenmangel leiden.

Änderung des Kirchenversorgungsgesetzes

Das Kirchenparlament hat in erster Lesung außerdem ein Gesetz über die Änderung des Kirchenversorgungsgesetzes bestätigt. Hintergrund ist, dass seit Anfang der 1980er Jahre in der damaligen Nordelbischen Kirche sowie ab Ende der 1990er Jahre auch in den Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns etliche junge Pastorinnen und Pastoren nur im Teildienst übernommen wurden. Vor allem Ehepaare mussten sich häufig über Jahre hinweg eine Stelle teilen.

Notwendig war dies aus damaliger Sicht unter anderem wegen eines demografisch bedingten Anstiegs der Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern aus den geburtenstarken Jahrgängen. Es war jedoch darauf verzichtet worden, versorgungsrechtlich einen Ausgleich für diese Pastorinnen und Pastoren zu schaffen. "Diese Last des Unterlassens bedrückt uns", so Landesbischof Ulrich. Mit der Änderung des Kirchenversorgungsgesetztes sollen den über 200 betroffenen Personen nun maximal drei Jahre von diesen Teildienstverhältnissen pauschal als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu 100 Prozent anerkannt werden.

Die Nordkirche schaffe damit einen gewissen Ausgleich für eine ganze Generation von Pastorinnen und Pastoren, "die, um für ihre Kirche arbeiten zu können, Zwänge und Nachteile in Kauf genommen hat", so Ulrich. Die Betroffenen hätten sich damals auf die Zusage verlassen, dass diese Nachteile sich nicht für sie auswirken würden, wenn sie in den Ruhestand gehen. "Diese Zusage haben wir heute - spät genug - eingelöst."

Quelle: epd