Vertrag Nordkirche unterstützt Schulstiftung dauerhaft

In Schwerin trafen sich am Freitag Landesbischof Gerhard Ulrich (v.l.) sowie Pastor Kai Gusek und Matthias Fischer vom Vorstand der Nordkirchen-Schulstiftung

Foto: Nordkirche

09.11.2016 · Schwerin. Die Schulstiftung der Nordkirche erhält unbefristet finanzielle Unterstützung von der Landeskirche. Ein entsprechender Vertrag wurde am Freitag in Schwerin unterzeichnet. Danach wird jährlich ein festgelegter Anteil des erwarteten Kirchensteueraufkommens bereitgestellt. Für das kommende Jahr sind das rund 500.000 Euro.

Die Gelder sollen unter anderem verwendet werden für religiös-ethische Fortbildungen, die Einrichtung von Referendariatsplätzen, die Beratung evangelischer Schulträger und die Gebäudeerhaltung. Die Nordkirche hatte die Schulstiftung bislang schon mit etwa 500.000 Euro jährlich unterstützt, hieß es auf Nachfrage. Allerdings war der Vertrag zeitlich begrenzt auf die Jahre 2013 bis 2016.

"Mir liegt eine gute Schulbildung junger Menschen am Herzen", sagte Landesbischof Gerhard Ulrich anlässlich der Vertragsunterzeichnung. An den evangelischen Schulen werde mit Fantasie und Leidenschaft Bildungsverantwortung auf der Basis christlicher Werte und Inhalte "segensreich in die Tat umgesetzt". Evangelische Schulen bereicherten die Vielfalt der Schulkonzepte, auf die die Demokratie angewiesen sei.

In Trägerschaft der Nordkirchen-Schulstiftung befinden sich derzeit 36 Schulen und elf Horteinrichtungen an insgesamt 17 Standorten in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Rund 460 Mitarbeiter betreuen etwa 2.700 Schüler und knapp 1.000 Hortkinder. Fast 40 Prozent der Schüler an den evangelischen Schulen in MV gehören keiner Kirche an.

Den Angaben zufolge werden die Schulen der Schulstiftung finanziert aus der anteiligen staatlichen Personalkostenrefinanzierung von bis zu 85 Prozent für Lehrkräfte, Eigenmitteln der Träger, dem kommunalen Schullastenausgleich und Elternbeiträgen (Schulgeld). Grundlage der Finanzierung der elf Horte bilden Landes- und Kreiszuschüsse, auf deren Grundlage das Hortentgelt regelmäßig festgelegt wird. Dieses Entgelt teilen sich Eltern und Wohnortgemeinde.

Die evangelische Schulstiftung wurde 1995 von der damaligen Landeskirche Mecklenburgs gegründet. Als erste Einrichtung nahm 1996 die Evangelische Schule St. Marien in Neubrandenburg ihren Betrieb auf. Später traten die Pommersche Kirche und die Nordelbische Kirche der Schulstiftung bei. Mit der Fusion der drei Landeskirchen 2012 übernahm die Nordkirche die Rechtsnachfolge. Die Stiftung unterstützt Schulgründungsinitiativen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und versteht sich als Dienstleisterin auch für andere evangelische Schulen im Bereich der Nordkirche.

Quelle: epd