Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nordkirche fordert Neuregelung zur Sterbehilfe

26.02.2020 · Hamburg.

Der Bischofsrat der Nordkirche hat die Politik zu einer raschen Neuregelung der Sterbehilfe aufgefordert. In einem am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten Statement erteilte er zugleich einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe eine deutliche Absage. Diese sei "mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar", sagte Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil die Schwächen der bisherigen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Im Urteil heiße es aber ausdrücklich, dass der Gesetzgeber das Recht habe, die Suizidhilfe zu regulieren.

Todkranke Menschen, so der Bischofsrat, brauchten am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung. Jede Diskussion sollte von diesem Punkt aus geführt werden. Für diese Hilfe im Sterben seien Hospize und Palliativmedizin am besten geeignet. Sie sollten daher dringend gestärkt werden. Zum Bischofsrat zählen neben Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt noch Bischof Gothart Magaard (Schleswig), Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg) und Bischof Tilman Jeremias (Greifswald).

Quelle: epd