NordkircheEvangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland beschlossen

Rostock (cme/fz/mb). Der Weg für eine gemeinsame evangelische Kirche im Norden ist frei: Die drei Kirchen an der Nord- und Ostsee – die nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Kirche – werden zu Pfingsten 2012 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gründen. Den entsprechenden Beschluss haben die Synodalen aus den drei Fusionskirchen heute (7. Januar 2012) auf der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode in Rostock-Warnemünde gefasst. Für die Verfassung stimmten 227 der 266 Mitglieder der Verfassunggebenden Synode, für das Einführungsgesetz 227 Synodale. Laut Fusionsvertrag vom Februar 2009 sind die Verfassung und das Einführungsgesetz angenommen, „wenn in der Schlussabstimmung der dritten Lesung jeweils zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Verfassunggebenden Synode und zugleich zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Synoden der vertragschließenden Kirchen zustimmen“, hatte Präses Heiner Möhring vor der Abstimmung erläutert. Neben der Gesamtsynode wurden die nötigen Quoren von Zweidrittel bei den beiden Abstimmungen auch in den Einzelsynoden erreicht.

Der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich empfand anschließend „Dank, Freude, Erleichterung – aber auch Wehmut“. Denn wer Neues anfangen wolle, der müsse Altes, Vertrautes hinter sich lassen. Ulrich: „Dies ist nicht das Ende eines Weges, sondern der Beginn einer gemeinsamen Wanderschaft.“ Die Entscheidung der Synode sei nicht nur wichtig für die kirchliche Landschaft in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. „Sie ist von Bedeutung für die Entwicklung des Protestantismus in unserem Land insgesamt. Und sie ist ein Beitrag auch für den Prozess des Zusammenwachsens von Ost und West in unserem Land.“

„Ich bin erleichtert über die Entscheidung der Synodalen“, sagte der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn und betonte: „Wir haben jetzt Klarheit und können uns wieder verstärkt unserer eigentlichen Arbeit zuwenden. Denn Kirche ist kein Selbstzweck, sondern hat den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus den Menschen, mit denen wir leben, nahezubringen. Das wollen und werden wir mit vereinten Kräften nun in einer größeren Gemeinschaft tun.“

Der pommersche Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit sagte: „Seit acht Jahren sucht die pommersche Kirche nach der richtigen Kirchengestalt, in der sie zukünftig ihre Aufgabe erfüllen kann, Gott und den Menschen nah zu sein.“ Endlich sei mit der Nordkirche die passende Form gefunden, die geistliche Gestalt einer Kirche erreicht, die unter den gegebenen Umständen die beste sei. „Ein großes Reformprojekt des deutschen Protestantismus ist gelungen! So können wir auch in Pommern langfristig selbstbewusst Kirche sein, ohne zu viel Kräfte für den Erhalt unserer Existenz aufzuwenden. Wir können uns ganz der Ausrichtung der Botschaft von der Liebe Gottes in Kirche und Gesellschaft widmen“, so Bischof Abromeit.

Mit dem klaren Votum der Synodalen entsteht mit rund 2,3 Millionen Gemeindegliedern die fünftgrößte Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ihr Gebiet reicht von der Insel Helgoland bis zur Insel Usedom, von der dänischen bis zur polnischen Grenze und vereint Kirchen in Ost und West. Sichtbares Zeichen der neuen Nordkirche sind das Gemeindeleben in den insgesamt rund 1000 Kirchengemeinden mit ihren 1900 Kirchen und die zahlreichen diakonischen Einrichtungen vor Ort sowie weitere Dienste und Werke.

Download: Die Abstimmungsergebnisse (45 KB)

Hintergrund:
Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die geplante gemeinsame Kirche in Norddeutschland. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirchlichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Der Entwurf ist in acht Teile gegliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielsweise Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitgliedschaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit.

Das Einführungsgesetz beinhaltet, neben dem Finanzgesetz, der Kirchengemeindeordnung, dem Bischofswahlgesetz und dem Kirchengesetz über die Wahl zur Ersten Landessynode, vor allem nötige Überleitungsbestimmungen, beispielsweise im Dienst- und Arbeitsrecht oder in organisatorischen Fragen.