Nordkirche: Homosexuelle Pastoren dürfen im Pfarrhaus zusammenleben

28.02.2014 · Lübeck-Travemünde.

In der Nordkirche sollen künftig homosexuelle Pastoren in eingetragenen Lebenspartnerschaften im Pfarrhaus zusammenleben können. Ein entsprechendes Kirchengesetz hat die Landessynode mit großer Mehrheit in erster Lesung am Freitag in Lübeck-Travemünde beschlossen. Wenn zu erwarten sei, dass die Wahrnehmung des Dienstes dadurch beeinträchtigt ist, soll der zuständige Propst mit Pastor und Kirchengemeinderat sprechen, heißt es im Gesetz.

Landesbischof Ulrich wies darauf hin, dass der Bischofsrat einstimmig diese Regelung befürwortet hatte. Sie ist Bestandteil eines Ergänzungsgesetzes der Nordkirche zu einem Gesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Es gebe keine theologischen Gründe gegen diese Regelung, sagte der Hamburger Propst Horst Gorski, Vorsitzender der theologischen Kammer.

Quelle: epd