NordkircheSynodale beschlossen neues Finanzgesetz und Etat für 2012

Rostock (cme) Ein neues Finanzgesetz wird die Geldströme von Einnahmen und Ausgaben sowie deren Verteilung an die 13 Kirchenkreise, 1067 Kirchengemeinden und die zahlreichen Dienste und Werke in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) regeln. Zugleich beschlossen die Synodalen heute (8. Januar 2012) mit großer Mehrheit den Etat 2012 auf der Tagung der Verfassunggebenden Synode in Rostock-Warnemünde.

„Das neue Finanzgesetz sieht vor, dass alle Einnahmen, zu denen insbesondere Kirchensteuern, Staatsleistungen - die jeweils später zweckgebunden verwendet werden - und Mittel aus dem EKD-Finanzausgleich zählen, zunächst in den Haushalt der Gesamtkirche fließen“, erläutert der Leiter des mecklenburgischen Finanzdezernates, Kirchenrat Olaf Johannes Mirgeler. Die Nordkirche wird übereinen jährlichen Gesamtetat von rund 420 Millionen Euro verfügen. Die neue Kirche werde in einer finanziell günstigen Situation und mit soliden Rücklagen gegründet, ergänzt Claus Möller vom Finanzausschuss der Verfassunggebenden Synode.

Festgehalten wird an der Vorgabe, dass künftig 15 Prozent der Stellen in Leitung und Verwaltung eingespart werden sollen, wobei fusionsbedingte Kündigungen der jetzigen Mitarbeitenden ausgeschlossen sind. Der gewollte Einspareffekt, beispielsweise durch die Zusammenführung von Verwaltungsbereichen, könne deshalb nicht sofort erfolgen, sondern schrittweise. Konkret bedeutet dies „eine Einsparverpflichtung in Höhe von 3 Millionen pro Jahr ab 2020 im Vergleich zum Etat 2012“, so Claus Möller. So soll beispielsweise die Stellenanzahl im Landeskirchenamt einschließlich der Kirchenarchive von rund 223 auf zukünftig 188 Personalstellen heruntergefahren werden.

Zuden Eckpunkten gehört ebenso ein Transfer in Höhe von 3,9 Prozent der Einnahmen der elf nordelbischen Kirchenkreise. Diese Gelder werden insgesamt neu in der Nordkirche verteilt, so dass davon unter anderem der künftige Kirchenkreis Mecklenburg und der Pommersche Kirchenkreis profitieren.
Die Synodalen beschlossen auf ihrer Tagung zunächst den Etat vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2012, der rund 248 Millionen Euro umfasst. Zu den Einnahmen zählen beispielsweise Kirchensteuern in Höhe von 223 Millionen Euro und 4,5 Millionen aus dem EKD-Finanzausgleich. Nach einem Vorwegabzug für zentrale Leistungen und Versorgungsleistungen werden die verbleibenden Mittel zwischen den Kirchenkreisen und der landeskirchlichen Ebene aufgeschlüsselt. Konkret sollen etwa 80 Prozent der Gelder in die Kirchenkreise fließen - in 2012 sind dies rund 141 Millionen Euro.

Die 13 Kirchenkreise der gemeinsamen Kirche erhalten „drei Prozent der Schlüsselzuweisungen nach dem Bauvolumen denkmalgeschützter Gebäude. Danach werden 75 Prozent der Gelder nach der Gemeindegliederzahl und 25 Prozent der Gelder nach der Anzahl der Wohnbevölkerung an die Kirchenkreise verteilt“,erläutert Kirchenrat Mirgeler das weitere Verfahren der Finanzverteilung und ergänzt: „Diese Verteilkriterien helfen den tatsächlichen Aufgaben der Kirchenkreise und Kirchengemeinden gerecht zu werden.“ Auch im EKD-Finanzausgleichsei jüngst die Wohnbevölkerung in die Berechnung aufgenommen worden.

In den Kirchenkreisen werden die Finanzmittel der Nordkirche überwiegend an die Kirchengemeinden nach der Gemeindegliederzahl verteilt. Zudem räumt das Finanzgesetz ein, dass 40 Prozent des Gemeindeanteils nach anderen Kriterien verteilt werden können. „Darüber hinaus ist festgelegt, dass in allen Kirchenkreisen mindestens zehn Prozent für Dienste und Werke aufgewendetwerden“, so Kirchenrat Mirgeler.