Kirchliches Versorgungsrecht vereinheitlicht Nordkirche: 670 Pastoren gehen in nächsten zehn Jahren in Ruhestand

20.11.2015 · Lübeck-Travemünde.

Auf die Nordkirche kommt in den nächsten Jahren eine erhebliche Zahl von Pensionierungen zu. Derzeit gibt es 2.200 Versorgungsempfänger. Das sind Pastoren im Ruhestand oder andere pensionierte Kirchenbeamte. Allein von den derzeit über 1.700 aktiven Pastorinnen und Pastoren treten in den nächsten zehn Jahren rund 670 in den Ruhestand ein, teilte Kirchenleitungsmitglied Henrike Regenstein am Donnerstagabend der in Lübeck-Travemünde tagenden Landessynode mit.

Im Haushalt 2016 sind für die Versorgung von pensionierten Pastoren und anderer Kirchenbeamten 82,1 Millionen Euro vorgesehen. Die Landessynode beschloss in erster Lesung ein Gesetz zur Vereinheitlichung des kirchlichen Versorgungsrechts. Nach der Fusion zur Nordkirche Pfingsten 2012 galten zunächst die entsprechenden Regelungen der früheren evangelischen Landeskirchen Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns weiter.

„Nun wird der Landessynode mit diesem Kirchengesetzentwurf ein einheitliches zeitgemäßes, methodisch und systematisch ausgewogenes Versorgungsgesetz vorgelegt“, so Henrike Regenstein bei der Einbringung. Grundlage für das Gesetz ist das staatliche Beamtenversorgungsgesetz des Bundes, womit nicht festgelegt ist, dass die Versorgungsbezüge und deren Bezugsgrößen den Tabellen des Bundes entsprechen müssen. Darüber entscheidet jeweils die Landessynode.

Mit ihrer Entscheidung haben die Mitglieder der Landessynode das Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD nicht übernommen. Dieses hätte zu „einer unübersichtlichen Fülle von weiter zu beachtenden Rechtsvorschriften“ geführt, heißt es in der Begründung der Ersten Kirchenleitung zur Einbringung. Die Nordkirche befinde sich mit der Rechtsangleichung nach der Fusion ohnehin „quasi auf einer vierspurigen Autobahn“.

Quelle: epd/Nordkirche