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Beschlussvorschlag zum Thema „Nordkirche“

 

Die Synode möge beschließen:

 

Die Synode der ELLM beauftragt die Kirchenleitung der ELLM als Alternative zu den bisherigen Überlegungen einer schnellen Auflösung der ELLM in eine „Nordkirche“ das Modell einer zeitlich und vertraglich konkret geregelten, stufenweise intensivierten Kooperation zwischen den drei selbständigen „Nordkirchen“ zu prüfen und der Synode auf ihrer nächsten Tagung ein entsprechend ausgearbeitetes Konzept zur Abstimmung vorzulegen.

Die Synode bittet die Kirchenleitung der ELLM hierzu entsprechende Gespräche mit den Kirchenleitungen der anderen beiden betroffenen Kirchen zu führen, damit zu den Frühjahrssynoden eine gemeinsame Alternative vorgelegt werden kann.

Die gemeinsam von den drei Kirchen eingerichtete Steuerungsgruppe wird bgebeten, bei der Erarbeitung dieser Konzeption unterstützend tätig zu werden.

 

Grundzug dieser Konzeption ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vor einer evtl. Fusion zwischen den drei Kirchen.

Ziele dieses Kooperationsvertrages sind:

1. Theologische Reflexion der kirchlichen Arbeit in Flächenländern mit einer Metropole (HH); Programmatisches Nachdenken über geistliche Erneuerung in unserer Kirche (Reformprozesse und –überlegungen, die derzeit unabhängig und losgelöst von der angedachten Fusion in unserer Landeskirche an verschiedenen Orten laufen, sollen koordiniert werden; dazu Einbeziehung solcher Prozesse der beiden anderen Kirchen).

2. Förderung von Begegnungen und Partnerschaften von Gemeinden, Gruppen u.a. zwischen den drei Kirchen.

3. Solidarische Finanzierung der kirchlichen Arbeit der drei beteiligten Kirchen.

4. Vertragliche Regelung der Kooperation und/oder Fusion der kirchlichen Werke und Dienste der drei Kirchen, soweit dies nicht schon geschehen ist.

5. Erarbeitung und Installierung von Formen einer effektiven Zusammenarbeit der Verwaltung.

Bildung eines Kooperationsverbundes der drei selbständigen Kirchenämter mit Klärung von Zuständigkeiten und Schwerpunktsetzungen , womöglich Zusammenführung/Konzentration von Verwaltungsaufgaben in den drei selbständigen Landeskirchen bzw. im Kooperationsverbund der drei Kirchen.

6. Vereinheitlichung der kirchlichen Gesetze und Verordnungen der drei Kirchen.

7. Angleichung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in den drei Kirchen

8. Angleichung der Ausbildungsgänge in kirchlichen Arbeitsfeldern (verschiedener Berufsgruppen) und Erarbeitung von entsprechenden Berufsbildern (Gemeinschaft der Dienste) in den drei Kirchen.

9. Freiheit in der Stellenbewerbung zwischen den drei Kirchen sind verbindlich zu regeln.

10. Vorbereitung eines gemeinsamen Norddeutschen Evangelischen Kirchentages der drei beteiligten Kirchen.

 

Zeitlicher Ablauf:

Die Konzeption für diese Zielsetzung in Form eines Vertrages soll bis zum Frühjahr 2010 erarbeitet werden (Vertragstext) und den Synoden zur Beschlussfassung auf den Frühjahrssynoden 2010 vorgelegt werden (Zweidrittelmehrheit aller 3 selbständigen Synoden für Verabschiedung nötig).

Nach spätestens 10 Jahren (oder einem kürzeren Zeitraum) soll eine Zwischenbilanz des gemeinsamen Weges vorgelegt und Schlussfolgerungen für die Zukunft (Fortsetzung des Prozesses? Fusion? Anderes?) gezogen werden.

 

Begründung des Antrages:

 

Der vorgelegte Vertragsentwurf mit seinen Anlagen, insbesondere die Protokollerklärungen, machen mit den noch offenen Fragen deutlich, dass das Zusammenwachsen von drei Kirchen ganz unterschiedlicher Prägung einen längeren Zeitraum benötigt als in dem Vertrag noch vorgesehen wird.

 

Im Blick auf eine so schwerwiegende Entscheidung wie die geplante Auflösung unserer Landeskirche stellen sich folgende Fragen:

1. Gehen die in der Anlage zum Vertrag skizzierten Strukturen einer evtl. „Nordkirche“ sensibel genug mit den Traditionen und dem gemeinsamen Miteinander in der mecklenburgischen Landeskirche um?

2. Wie soll das Zusammenwachsen der Mitarbeiterschaft in der „Nordkirche“ vorstellbar sein, wenn keine Klarheit über den Weg der Gestaltung ihrer strukturellen Rahmenbedingungen besteht?

3. Bringt der Vertrag genügend zum Ausdruck, in welcher Weise sich die Bedingungen der Arbeit der Kirchgemeinden sowie der Werke und Dienste angesichts der zu erwartenden weiteren Verminderung der Gemeindegliederzahlen durch eine Fusion der 3 Kirchen im Norden verändern werden? Inwieweit garantiert er ein personell abgesichertes Mindestmaß an kirchlicher Arbeit in der Gemeinschaft der Dienste auch angesichts der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen in einem Flächenland? Was geben wir dafür auf bzw. wo wird die Arbeit erschwert?

4. Ist ausreichend bedacht, was die Auflösung einer „Landeskirche“ für die Gesellschaft eines Bundeslandes bedeutet?

5. Ist der Zeitdruck für eine so gravierende Entscheidung angemessen und reicht die Zeit aus, um langfristig tragfähige Strukturen zu entwickeln?

6. Wo ist der Ort und die Zeit, in der die organisatorisch-rechtlichen Ergebnisse der Steuerungsgruppe und die theologischen Überlegungen der entsprechenden Gremien unserer Kirchen zum Kirchenverständnis zusammengebracht werden? Wenn eine neue Kirche entstehen soll, ist dies auch ein Vorgang von ekklesiologischer Bedeutung und bedarf der theologischen Begleitung (anders bei einem bloßen organisatorischen Anschluß an eine bestehende Kirche).

7. Ist angesichts der Notwendigkeit von Reformen und der Effektivierung kirchlicher Arbeit einerseits und der Unumkehrbarkeit der Entscheidung einer Auflösung der ELLM durch die Zustimmung zum Fusionsvertrag andererseits nicht vor einer Synodenentscheidung das Sichten und Diskutieren von Alternativen nötig?

 

Die Entscheidungsalternative kann nicht lauten: Fusion um jeden Preis oder alles bleibt beim Alten. Reformen sind in der gegenwärtigen ELLM als einer relativ kleinen Landeskirche mindestens genauso gut möglich, wie in einer sehr großen, selbst in unabgeschlossenen Reformen eigener Art befindlichen Landeskirche. Synergieeffekte in der Leitung und Verwaltung und bessere Arbeitsbedingungen der Werke und Dienste auf den Gebiet unserer Landeskirche (so zwei maßgebliche Erwartungen an die „Nordkirche“) sind durch einen Kooperationsvertrag zwischen drei eigenständigen Kirchen mit selbständigen Entscheidungsorganen mindestens genauso gut möglich.

 

 

(Hermann Michael Niemann, auch im Namen von Klaus-Dieter Kaiser, Hartwig Kiesow und weiteren Synodalen; 18. September 2008)

 

Hinweis der Redaktion:

Dieser Antrag wurde am 19.9.2008 im Plenum gestellt und am 20.9.2008 zurückgezogen. Wir dokumentieren ihn hier, da darüber länger diskutiert wurde obwohl er förmlich im Plenum nicht behandelt wurde. Siehe auch: Kooperation


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