Leitungsgremien konstituieren sich im kommenden Frühjahr Neue Synodale in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern gewählt

Die Wahlausschüsse, wie hier im Kirchenkreis Mecklenburg unter Leitung von Jörg-Peter Vick (stehend), hatten alle Hände voll zu tun. Fast 400 Stimmzettelumschläge waren samt Inhalt zu prüfen und auszuwerten.

Foto: ELKM/C. Meyer

17.10.2017 · Schwerin/Stralsund. Korrekt gewählt und alle Stimmen ausgezählt: Die Wahlausschüsse in den evangelischen Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern hatten in den vergangenen Tagen alle Hände voll zu tun. Die Kirchengemeinderäte in den insgesamt 404 Gemeinden waren im September zur Stimmangabe aufgerufen. Jetzt steht fest, wer als neuer Kirchenkreissynodaler das Vertrauen von der Basis bekam. Wahlergebnisse

Wie viele verschlossene Stimmzettelumschläge sind fristgerecht eingegangen? Ist das Wahlprotokoll korrekt ausgefüllt? Sind die Stimmzettel gültig oder nicht? Die Wahlausschüsse der beiden Kirchenkreise samt Helfer aus den Verwaltungen hatten eine Menge zu beachten und zu prüfen. Aber am Ende stand fest: „Von den 250 mecklenburgischen Kirchengemeinderäten nahmen 228 am Urnengang teil. Es gab verhältnismäßig wenige ungültige Stimmzettel“, so der mecklenburgische Wahlbeauftragte, Jörg-Peter Vick. Sein pommerscher Kollege, Hartmut Dobbe, kann Ähnliches vermelden: „Von den 154 pommerschen Kirchengemeinderäten haben 145 gewählt. 140 Stimmzettelumschläge sind innerhalb der kirchengesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussfrist von einer Woche zwischen Wahl und Posteingang beim Wahlausschuss eingegangen. Ein Stimmzettelumschlag enthielt ungültige Unterlagen, so dass letztlich die Stimmen von 139 Kirchengemeinderäten gezählt werden konnten.“

Die Wahl der Kirchenkreissynoden fand in getrennten Wahlgängen für die vier Gruppen der Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeiter- und Werke-Synodalen statt. Danach werden beide Kirchenkreissynoden zu etwa zwei Dritteln aus ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus hauptamtlichen Mitgliedern bestehen. Hintergrund: „Ein wichtiges Merkmal der Kirchenverfassung ist es, dass den in den Kirchenkreisen ehrenamtlich Tätigen in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht“, sagt Hartmut Dobbe.

Einige Synodale werden noch berufen

Im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg zählt die Synode insgesamt 55 Mitglieder, im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis sind es 66 Synodale. Allerdings gibt das Wahlgesetz der Nordkirche vor: Von den 55 Mitgliedern der mecklenburgischen Kirchenkreissynode wurden 50 gewählt und fünf werden noch vom Kirchenkreisrat berufen. Von den 66 Mitgliedern der pommerschen Kirchenkreissynode sind 60 gewählt worden, sechs werden noch vom Kirchenkreisrat berufen.

Konkret gewählt wurden in Mecklenburg 30 Gemeindesynodale, zehn Pastorensynodale und fünf Mitarbeitersynodale und fünf Werkesynodale. In Pommern sind 36 ehrenamtliche Gemeindeglieder, zwölf Pastorinnen beziehungsweise Pastoren, sechs Mitarbeitende sowie sechs Funktionstragende der kirchenkreislichen Dienste und Werke in die Synode gewählt worden.

„Die Wahl und Berufung der Mitglieder erfolgt für sechs Jahre. Jedes volljährige Gemeindeglied konnte für die Kirchenkreissynode seines Kirchenkreises kandidieren“, erläutert Jörg-Peter Vick. Gemeinsam mit seinem pommerschen Kollegen, Hartmut Dobbe, ist er dankbar, dass sich „genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die Synodenwahl fanden“. Denn neben der Wahl der Kirchenkreissynodalen war auch die Notwendigkeit, genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, zu beachten.

Synoden sind Bestandteil demokratischer Kultur

Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises, quasi eine Art Kirchenparlament. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen, zum Beispiel Satzungen, den Haushalt und den Stellenplan des Kirchenkreises.

Weitere Aufgaben der Kirchenkreissynode bestehen unter anderem aus der Wahl der Pröpste, der Mitglieder des Kirchenkreisrates und der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden alle sechs Jahre von den Kirchengemeinderäten gewählt. Die Kirchenkreissynoden und ihre Wahlen sind elementarer Bestandteil des demokratischen Aufbaus und Zeichen der demokratischen Kultur der Evangelischen Kirchen.

Quelle: ELKM/PEK (cme/sk)



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