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Mecklenburger Synode diskutierte kontrovers über Mitarbeitervertretungen

 

Plau am See (ran). Den 57 Synodalen der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wurde ein Kirchengesetz vorgelegt, nach dem in Zukunft alle Mitglieder einer Mitarbeitervertretung (MAV) einer christlichen Kirche angehören müssen.

 

Zu Mitgliedern einer Mitarbeitervertretung (MAV) sind bisher alle Beschäftigten wählbar und müssen nicht Mitglied einer christlichen Kirche sein. Dies ist eine Ausnahmeregelung, die die östlichen Landeskirchen nach der Wiedervereinigung eingeführt haben, da viele diakonische Einrichtungen übernommen wurden, wo viele nicht in der Kirche waren. „Nach drei Amtszeiten der Mitarbeitervertretungen bedarf es einer Klarstellung, die nicht in einer weiteren Kompromißlösung bestehen soll,“ sagte Kirchenrätin Susanne Böhland, die in den Gesetzentwurf einführte.

 

In den Mitarbeitervertretungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs gehören jetzt weniger als 50% einer christlichen Kirche an – „in einer Mitarbeitervertretung mit 15 Mitgliedern ist sogar nur eine Person Kirchenmitglied,“ sagte Böhland am Sonnabendmorgen vor der Landessynode. „Dies ist nicht die Absicht für die jetzige Ausnahmeregelung,“ sagte sie.

 

Dieser Entwurf rief eine kontroverse Diskussion hervor. Präses Hans-Joachim Seel sagte, daß „dies unerträglich ist, da es dann zwei Klassen von Mitarbeitern gibt.“

 

Auch der Landespastor für Weiterbildung, Dr. Jürgen Weiß, wandte sich gegen den Gesetzentwurf: „Ich bin empfindlich, daß ich erst etwas sein muß, bevor ich etwas machen darf.“

 

Die Neustrelitzer Landessuperintendentin Christiane Körner sagte, daß es gut sei, wenn wir am christlichen Profil arbeiten, „aber wir können das nicht gesetzlich regeln.“

 

Der Güstrower Landessuperintendent Fridolf Heydenreich schlug als Kompromiß vor, daß eine hälftige Regelung für ihn vorstellbar sei. So werde dem Anliegen des Gesetzentwurfes auch Rechnung getragen.

 

Der Entwurf ging in den Tagungsausschuß und soll am Sonnabend zur Abstimmung vorgelegt werden. (17.11.2006)

 


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