Diakonie Mitarbeitervertreter empört über Verstöße gegen Arbeitsrecht

10.10.2019 · Rostock.

Mitarbeitervertreter aus der Nordkirche und ihren Diakonischen Werken haben eine rechtswidrige Praxis beim Arbeitsrecht in einigen diakonischen Einrichtungen kritisiert. Arbeitgeber dürften nicht allein festlegen, wie hoch etwa die Gehälter oder der Urlaubsanspruch sind, teilte Michael Hollmann, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern, am Mittwoch in Rostock mit. Es gebe nur ungenaue inoffizielle Zahlen, wie viele diakonische Einrichtungen von der rechtswidrigen Praxis betroffen seien, sagte Hollmann auf epd-Nachfrage. Diese gingen von bis zu 20 Prozent in Schleswig-Holstein und Hamburg aus.

Etwa 150 Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter hatten sich den Angaben zufolge am Dienstag in Rostock zu einer Konferenz getroffen. Dabei diskutierten sie auch über ihre Vorstellungen zu Fortbestand, Weiterentwicklung oder Beendigung des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht. Ein angesprochenes Problem sei, dass das kirchliche Arbeitsrecht derzeit keine Sanktionen für Führungskräfte bei Rechtsverstößen vorsehe, sagte Hollmann.

Ergebnisse aus den Workshops sollen den Verantwortlichen in Kirche und Diakonie zugeleitet werden, hieß es. Verbunden werde dies mit der Erwartung, in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Eines der ersten Ziele sei die Abschaffung der rechtswidrigen einseitigen Arbeitsrechtsetzung durch den Arbeitgeber ("1. Weg") in allen Einrichtungen, die diese noch anwenden.

Quelle: epd