Nordkirche ruft fast zwei Millionen Wahlberechtigte an die Urnen Mit Rückenwind zur Kirchenwahl

Von Tilman Baier

Mit dieser Kampagne wirbt die Nordkirche um eine rege Beteiligung an den Kirchengemeinderatswahlen im November 2016.

10.01.2016 · Schwerin. Die Nordkirche wird in diesem Jahr weiter ausgestaltet: 1, 96 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder in mehr als 1000 Gemeinden sind aufgerufen, ihre Kirchengemeinderäte zu wählen. Diese erste gemeinsame Kirchenwahl in der Nordkirche findet vom 13. bis 27. November statt.

Wenn Wahlen bevorstehen, ist es schon Tradition geworden, dass führende Geistliche dazu aufrufen, mitzuentscheiden und so die Demokratie zu starken. Diesmal aber geht es nicht um die Besetzung von Kommunal- oder Europaparlament, Land- oder Bundestag. Diesmal geht es um die Basis der innerkirchlichen Demokratie, den Kirchengemeinderat. Auch hier muss laut getrommelt werden, um die Wahlberechtigten an ihr demokratischen Recht zu erinnern oder gar zur Kandidatur zu ermuntern.

Denn bei den letzten Wahlen zu diesem Gremium beschränkte sich die Beteiligung weithin auf diejenigen Kirchenmitglieder, die den engagierten Gemeindekern bilden. In manchen Gemeinden in Pommern und Mecklenburg, reichte die Zahl der Kandidaten gerade einmal aus, um alle Plätze zu besetzen, in manchen Fällen kam ein arbeitsfähiger Gemeinderat nur durch Berufungen zustande. Doch auch in Nordelbien war bei der letzten Wahl 2008 eine abnehmende Bereitschaft zur Kandidatur festgestellt worden. Damals wurde ein Minus von acht Prozent bei den Kirchengemeinderats-kandidaten im Vergleich zum Wahljahr 2002 gemeldet.

Praxis Mecklenburgs und Pommerns übernommen

Darum hatte die Landessynode, als sie das neue Nordkirchengesetz Uber die Bildung der Kirchengemeinderate im Februar 2015 beschloss, vorher sehr aufmerksam die Erfahrungen im nordöstlichen Teil der fusionierten Kirche zur Kenntnis genommen: Während in der früheren nordelbischen Kirche diese Wahl einheitlich am ersten Adventssonntag des Wahljahres stattfand, folgt das neue Gesetz der bisherigen Praxis in Mecklenburg und Pommern:

Um auch in großen Landgemeinden mit mehreren Predigtstatten die Wahl jeweils im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst zu ermöglichen, waren hier mehrwöchige Wahlzeitraume eingeführt worden. Auf Grund dieser Regelung, die nun für die gesamte Nordkirche rechtlich verbindlich ist, wurde ein einheitlicher Wahlzeitraum vom 13. bis 27. November 2016 festgelegt.

Begründet wird diese Terminierung mit juristischen, theologischen und praktischen Erwägungen: So sollten vorgeschriebene Abkündigung-, Anfechtungs- und Einspruchsfristen möglichst nicht in das Weihnachtsfest hineinreichen.

Alle Mitglieder werden angeschrieben

Um den Trend der sinkenden Wahlbeteiligung aus der Vergangenheit zu stoppen, sollen alle 1,96 Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder der Nordkirche acht Wochen vor dem Wahlzeitraum angeschrieben werden, kündigt Pastor Jörn Moller vom Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordkirche an. Allein dafür wurden 630 000 Euro in den Haushalt eingestellt, die Gesamtkosten für die Wahl werden mit 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Dazu zählen auch die Ausgaben für eine gezielte Öffentlichkeitskampagne unter dem Motto „Mitstimmen“, mit der die Nordkirche schon jetzt dafür wirbt, zur Wahl zu gehen. Zudem müssen ausreichend Kandidaten für die rund 10 000 Plätze in den Kirchengemeinderaten der Nordkirche gefunden werden.

Eine höhere Wahlbeteiligung erhoffen sich die Leitungsgremien der Nordkirche auch durch die Senkung des aktiven Wahlalters: Erstmals dürfen, wie in es in Mecklenburg schon möglich war, auch im ehemaligen Nordelbien und Pommern junge Gemeindemitglieder mitwählen, die spätestens am 13. November 2016 das 14. Lebensjahr vollendet haben – das sind immerhin mehr als 21 000 Jugendliche.

Als Zeitplan für die Wahl wurde festgelegt: Bis zum 18. September können Vorschlage und Bewerbungen von Kandidaten schriftlich im jeweiligen Gemeindebüro eingereicht werden. Bis zum 23. Oktober prüft der Wahlvorstand der Gemeinde die Wahlvorschläge und benachrichtigt die Vorgeschlagenen. Nach deren Zustimmung zur Kandidatur gibt der Kirchengemeinderat die Wahlvorschlagsliste bekannt. Zwischen dem 19. September und dem 6. November stellen sich die Kandidaten in einer Gemeindeversammlung vor, auf der auch das Wahlverfahren (allgemein, frei, gleich und geheim) erklärt wird. Noch im Wahlzeitraum sind die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Spätestens am 22. Januar 2017 sollen die neuen Kirchengemeinderate ihre Arbeit aufnehmen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 02/2016


Weitere Informationen: Kirchengemeinderatswahl 2016