Katholische Kirche Missbrauchsvorwürfe gegen drei Pfarrer in Vorpommern

07.03.2019 · Berlin/Greifswald.

Das Erzbistum Berlin hat einen Zwischenbericht zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Geistliche vorgelegt. In Vorpommern seien drei Vorwürfe gegen noch lebende Kleriker bekannt, teilte das katholische Erzbistum am Mittwoch in Berlin mit. Hier sei zwei Mal staatsanwaltlich ermittelt worden. Gegen die drei bereits verstorbenen Priester aus Vorpommern hatte es zu deren Lebzeiten nach Kenntnis des Erzbistums in einem Fall ein Strafverfahren gegeben. Vorpommern zählt zum Erzbistum Berlin, Mecklenburg dagegen zum Erzbistum Hamburg.

Bis Ende Dezember 2018 lagen im gesamten Erzbistum 86 Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor. Täter waren Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Wie das Erzbistum weiter mitteilte, wurden im Jahr 2018 neun neue Vorwürfe erhoben, davon vier gegen Kleriker.

Wie es weiter hieß, wurden im vergangenen Jahr zudem vier neue Anträge auf Hilfsleistungen an Opfer gestellt. Bisher seien beim Erzbistum Berlin 23 Anträge gestellt und bewilligt worden. Die Gesamtsumme der Zahlungen an Betroffene liege bei 89.000 Euro. Darüber hinaus seien 30.000 Euro für die Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen und entstandene Fahrtkosten an Opfer sexuellen Missbrauchs ausgezahlt worden.

Für den Zeitraum seit 1946 wurden insgesamt 55 Missbrauchs-Verdachtsfälle gemeldet, in denen Geistliche beschuldigt wurden. Davon seien in 33 Fällen die Beschuldigten bereits verstorben, hieß es. Von den 55 Fällen beziehen sich den bisherigen Erkenntnissen zufolge etwa die Hälfte der Vorwürfe auf die Jahre 1946 bis 1970, ein Viertel auf den Zeitraum von 1971 bis 1990 und das weitere Viertel auf den Zeitraum ab dem Jahr 1991.

Wie das Erzbistum weiter mitteilte, entfallen auf das Land Berlin 16 noch lebende Kleriker, gegen die Vorwürfe erhoben wurden. In zehn Fällen gebe es staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. In den 21 Fällen bereits verstorbener Beschuldigter aus Berlin hätten in neun Fällen zu deren Lebzeiten staatsanwaltliche Ermittlungs- oder Strafverfahren stattgefunden.

In Brandenburgs sind drei Vorwürfe gegen noch lebende Kleriker aktenkundig. In zwei Fällen wurden staatsanwaltliche Ermittlungen aufgenommen. Kenntnis zu Ermittlungen gegen die zehn bereits verstorbenen Priester gebe es nicht, hieß es.

Quelle: epd