Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV Diakoniepastor Martin Scriba kritisiert Gesetzentwurf zur Schwangerenberatung

09.03.2016 · Schwerin.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern befürchten eine Senkung der staatlichen Zuschüsse in der Schwangerenberatung. Der von der Landesregierung in Schwerin vorgelegte Gesetzentwurf sehe unter anderem eine Senkung der Mindestförderquote von 90 auf 80 Prozent vor, kritisierte der Vorsitzende der Liga der Spitzenverbände, Diakoniepastor Martin Scriba. Das lasse zwar eine Förderung auf bisherigem Niveau zu, in Zeiten knapper Kassen sei aber fraglich, ob das Land mehr Kosten übernehme als vorgeschrieben.

Scriba mahnte das Land zur Erfüllung seiner Pflichten. "Warum sollen die Beratungsstellen bis zu 20 Prozent der Kosten selbst aufbringen, obwohl das Land doch zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots laut Bundesgesetz verpflichtet ist?", fragte er. Das Landesgesetz wird am Mittwoch in erster Lesung im Landtag behandelt. Einen weiteren wesentlichen Kritikpunkt sieht die Liga in der vorgesehen Versorgungsdichte.

Der Gesetzentwurf sehe zwar vor, ein "wohnortnahes Angebot" an Beratungsstellen sicher zu stellen. "Wohnortnähe" ist demnach jedoch schon gegeben, wenn Ratsuchende innerhalb eines Tages eine Beratungsstelle aufsuchen, beraten werden und zum Wohnort zurückkehren können. Eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei jedoch für schwangere Frauen oder für Mütter mit kleinen Kindern "keine angemessene Option", so der Ligavorsitzende Scriba weiter. Die Liga fordert, den Begriff der "Wohnortnähe" entsprechend neu zu definieren.

In der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie, des Paritätischen und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden zusammengeschlossen.

Quelle: epd