Meinungsbild zum Entwurf der Nordkirchen-Verfassung gefragtKirchenleitung wünscht sich breiten Beteiligungsprozess / Kirchenkreis-Foren geplant

11.10.2010 | Schwerin (cme). Mit Foren in jedem der fünf Kirchenkreise soll in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ein möglichst breiter Meinungsaustausch über den Entwurf der Verfassung und des Einführungsgesetzes für die künftige Evangelische Kirche im Norden in Gang gesetzt werden. Kirchgemeinden, Propsteisynoden, Kirchenkreisräte, Konvente, Arbeitsgemeinschaften und alle interessierten Gemeindeglieder sind eingeladen, sich im Beteiligungsprozess zu engagieren und ihre Stellungnahmen bis zum 1. Mai 2011 abzugeben. Dies beschlossen die Mitglieder der Kirchenleitung am vergangenen Sonnabend in Schwerin. „Dazu wird im November von der Kirchenleitung ein Brief mit Fragestellungen in der Landeskirche versandt“, kündigte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn an. Darüber hinaus sei angeregt worden, über den Internetauftritt www.kirche-im-norden.de ein Diskussionsforum einzurichten sowie Antworten und Hintergründe zu häufig gestellten Fragen einzustellen.

 

Unmittelbar nach der ersten Lesung der Verfassung und des Einführungsgesetzen Ende Oktober auf der 1. Verfassunggebenden Synode in Lübeck-Travemünde, findet am 6. November 2010 von 9 bis 13 Uhr das erste Informationsforum in der Schweriner Petrusgemeinde statt. Dieser Veranstaltung für den Kirchenkreis Wismar, folgen Foren in Rostock am 13. November 2010, in Ludwigslust am 15. Januar 2011, in Güstrow am 22. Januar und in Neustrelitz am 28. Januar 2011. Eingeladen sind besonders Mitglieder von Propsteisynoden und Kirchgemeinderäten, kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Gemeindeglieder, aber auch interessierte Personen der jeweiligen Region.

 

Berufen: zwei neue Vertreter in Landeskonferenz

Als Vertreter in die Landeskonferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berief die Kirchenleitung Georg von Rechenberg aus Rostock, der bereits im Landesjugendkonvent mitarbeitet. Markus Wergin (Schwerin) wird künftig als Vertreter der sozialdiakonischen Jugendarbeit der Landeskonferenz angehören. Die Nachberufungen waren nach dem Ausscheiden bisheriger Vertreter nötig geworden.

 

Erlassen: Verordnung zur Fortbildung in diakonischen Einrichtungen

Diakonie-Mitarbeitende in Mecklenburg, die für eine Mitarbeitervertretung (MAV) kandidieren wollen, aber keiner christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehören, haben „eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung zur Auseinandersetzung mit dem diakonischen Profil ihrer Einrichtung und den Grundlagen des christlichen Glaubens“ vorzulegen. Dies hatte die Landesynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg in diesem Frühjahr beschlossen.

Jetzt setzte die Kirchenleitung mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 eine entsprechende Verordnung in Kraft, die Umfang und Inhalt der Fortbildung regelt. Demnach richten sich die Angebote, die diakonische und kirchliche Anbieter wie beispielsweise eine Kirchgemeinde, das Amt für Gemeindedienst oder das Theologisch-Pädagogische Institut unterbreiten, an alle Mitarbeitenden einer diakonischen Einrichtung. Die Angebote bestehen aus Kursen und Modulen „innerhalb fachbezogener Fortbildungsangebote“ und umfassen einen zeitlichen Rahmen von mindestens 16 Stunden.