"Bauentscheidungen mit mehr Überblick und klareren Kriterien fällen" Mecklenburgischer Kirchenkreis startet PfarrGemeindeHaus-Planung

15.11.2014 · Güstrow. Mit klareren Kriterien und einem transparenteren Verfahren soll jetzt im Kirchenkreis Mecklenburg eine PfarrGemeindeHaus-Planung bis zum Frühjahr 2016 erfolgen. Deren Ziel ist abzustimmen, welche Häuser vor Ort in Zukunft vom Kirchenkreis mit Zuschüssen für Investitionen und Bauunterhaltung gefördert werden.

Die Synodalen nahmen das vom Kirchenkreisrat erarbeitete Konzept zur Kenntnis. Es ist ein Baustein des längerfristig angelegten Synodenthemas „Stadt, Land, Kirche – Zukunft in Mecklenburg“. Dessen Ziel ist, sich über die Schwerpunkte kirchlicher Arbeit zu verständigen und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Trotz des nötigen Blickes auf die demografische Entwicklung, soll dies ausdrücklich keine reine Strukturdebatte sein. Vielmehr steht neben der Frage, welches Gepäck lassen wir von uns, ebenso die Frage, wozu sind wir als evangelische Kirche in Mecklenburg auf dem Weg, formulierte es Bischof Dr. Andreas von Maltzahn in seinem Votum.  

Ausgangslage der PfarrGemeindeHaus-Planung ist, dass Mecklenburg mit insgesamt knapp 2000 kirchlichen Gebäuden, darunter 680 Kirchen und 220 Pfarrhäusern, reich gesegnet ist. Der Kirchenkreis zählt derzeit 183.000 Gemeindeglieder in 266 Kirchengemeinden. Jährlich stehen durchschnittlich rund 14 Millionen Euro für Renovierungs- und Neubauprojekte zur Verfügung. Um die Zuschüsse des Kirchenkreises künftig noch zielgerichteter und nachhaltiger einzusetzen, sollen „eine festgelegte Anzahl von Häusern in jeder der 20 Kirchenregionen förderfähig sein“. Dies erläuterte Propst Wulf Schünemann den 55 Synodalen und fünf Jugendvertretern. Zugleich stellte er klar, dass Gebäude, die nicht mit Geldern des Kirchenkreises rechnen können, dennoch weiterhin von der Kirchengemeinde verantwortet genutzt und erhalten werden können.

Die PfarrGemeindeHaus-Planung soll vor allem sicherstellen, dass „anstehende  Bauentscheidungen mit Überblick, konzeptionell abgestimmt und nach festgelegten Kriterien gefällt werden“, begründete der Propst. Er ergänzte, dass die Planung ausdrücklich keine Entscheidungen über den künftigen Pfarrstellenplan vorausnimmt. Die Verantwortlichen in den 266 Kirchengemeinden und 20 Kirchenregionen bekämen vielmehr „klare und verlässliche Perspektiven in Bezug auf den finanzierbaren bzw. nichtfinanzierbaren Gebäudebestand“ an die Hand. Dieses stärke die Eigenverantwortung vor Ort für die konzeptionelle Entwicklung des Immobilienbestandes.

Die 20 Regionalkonferenzen sind gebeten, entsprechende Kriterien zu prüfen und zu bewerten und bis Frühjahr 2016 eigenverantwortlich zu entscheiden, welche PfarrGemeindeHäuser sie in der Region in die Kategorie 1 einstufen. Für diese Häuser können dann weiterhin Investitionszuschüsse beim Kirchenkreis beantragt werden.  Darüber hinaus können Vorschläge für Kategorie 2 unterbreitet werden. Dies betrifft Häuser, die bis 2030 durch Reparaturzuschüsse im jetzigen Bauzustand erhalten werden sollten. Zum Beispiel, weil sie, so Propst Schünemann, „entweder als Pfarrwohnung genutzt werden oder eine besondere Bedeutung für die Kirchengemeinde-Entwicklung haben.“

Abschließend entscheidet der Kirchenkreisrat über die Gesamtliste der PfarrGemeindeHaus-Planung. Nach den Worten von Propst Schünemann, gibt es für den Kirchenkreisrat mit dem eingeschlagenen Weg ein nachhaltiges Konzept, nach welchen Kriterien er seine Entscheidungen in Zukunft treffen kann.

Quelle: ELKM (cme)