Mecklenburgische Kirchenleitung plädiert für fairen MilchpreisGremium legt Drei-Punkte-Katalog vor / Vorschlag: Klausel für MAV-Wahlen aussetzen

12.10.2009 | Neubrandenburg/Schwerin (cme). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) setzt ein Zeichen für faire Milchpreise: In einem auf ihrer Tagung am 10. Oktober 2009 in Neubrandenburg verabschiedeten Papier ruft die Kirchenleitung „alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in Mecklenburg auf, beim Einkauf von Milch nicht nur auf das preisgünstigste Angebot zu blicken“. Ein weiterer Vorschlag aus dem Drei-Punkte-Katalog zu den wirtschaftlichen Problemen der Milchbauern ist, ein „Signet für fair gehandelte Milch“ einzuführen.

Zugleich werden die Molkereien und Discounter von der Kirchenleitung eindringlich gebeten, „ihre Marktmacht nicht rücksichtslos zu missbrauchen, um den Preis immer mehr zu drücken“. Gleichermaßen appellieren die Kirchenvertreter an Lebensmittelhandel und Verbraucher: „Kostbare Lebensmittel wie Milch müssen durch einen fairen Preis eine neue Wertschätzung erfahren … Der Trend, Lebensmittel immer billiger zu produzieren und einkaufen zu wollen, ist aus christlicher Sicht nicht vertretbar. Überfluss darf nicht dazu führen, die Wertschätzung für die Gaben der Schöpfung zu verlieren.“

 

Kritisch setzt sich das kirchliche Gremium im Papier mit der EU-Agrarpolitik auseinander. So sei es „ethisch nicht zu verantworten, dass Milchüberschüsse an Staaten der armen Länder weitergegeben werden“. Die dort gerade neu aufgebauten Strukturen zur Selbstversorgung würden so zerstört. Exportsubventionen seien daher der falsche Weg. In Deutschland sind laut Kirchenleitung kurzfristig Hilfen nötig, um „die Zahlungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort zu erhalten. Dies könnte beispielsweise durch zinsverbilligte Liquiditätshilfen geschehen, die Bund und Länder zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollten die Zahlungen der Betriebsprämien durch die EU möglichst frühzeitig ausgereicht werden. Und die Banken könnten durch das Stunden von Kreditzahlungen dazu beitragen, verschuldete Milchbauern zu entlasten“, so Kirchenrat Markus Wiechert, der sich aufgrund einer Petition aus der Propstei Dömitz intensiv mit dem Thema beschäftigt hatte.

 

Die nüchterne Analyse: Der niedrige Milchpreis bedroht die Existenz zahlreicher Milchbauern im Land und führt zu gravierenden Einkommensproblemen und ersten Betriebsaufgaben. Viel Verständnis zeigt die Kirchenleitung für friedliche Proteste der Bauern. Sie wendet sich aber gegen das Auskippen von Milch – beispielsweise auf Ackerflächen. „Lebens- und Nahrungsmittel sind schließlich eine Gabe Gottes, die nicht einfach vernichtet werden dürften“, so das Argument im Beschlusstext der Kirchenleitung. Dieser findet sich im Internet unter www.kirche-mv.de. Das Papier kann ebenfalls beim Oberkirchenrat der ELLM bestellt werden (E-Mail an: pressestelle@ellm.de).

 

Nach ausführlicher Beratung sprach sich die Kirchenleitung auf ihrer Beratung im „Dietrich Bonhoeffer Klinikum“ der Vier-Tore-Stadt für eine Ausnahmeregelung bezüglich einer Anwendung der ACKKlausel aus. Konkret geht es um das passive Wahlrecht von Mitarbeitenden Diakonischer Einrichtungen in die Mitarbeitervertretungen (MAV). Hintergrund: Die Klausel sieht vor, dass wählbar in eine MAV „alle Wahlberechtigten sind, die am Wahltag … Glieder einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft sind, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland angeschlossen sind“. Das Anwenden dieses Paragrafen 10 des Mitarbeiter Vertretungsgesetzes der EKD soll unter bestimmten Bedingungen in Mecklenburg ausgesetzt werden. Über die vorgesehene Ausgestaltung der Ausnahmeregelung wird die Herbstsynode informiert, so der Vorsitzende der Kirchenleitung, Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn. Das Kirchenparlament entscheide letztlich darüber, einen ausgearbeiteten Vorschlag per Gesetz in Kraft zu setzen.

 

Darüber hinaus verständigte sich die Kirchenleitung zu ihrem Bericht an die Herbstsynode, die vom 5. bis 7. November 2009 in Plau am See tagt. Ebenso stellte die Kirchenleitung einen Themenkatalog für die Mitte November vorgesehene Begegnung der Mecklenburgischen und Pommerschen Kirchenleitungen mit Vertretern der Landesregierung zusammen. Zum Thema Nordkirche gab es einen Bericht aus der Steuerungsgruppe und den Arbeitsgruppen, der unter anderem den Zeitplan der verfassungsgebenden Synode präzisierte. Die Kirchenleitung beschloss darüber hinaus den Kollektenplan 2010, der regelt, für welchen Zweck bzw. Empfänger die Geldsammlungen in den Gottesdiensten bestimmt sein werden. So kommen die Spenden der Oster-Gottesdienstbesucher beispielsweise der Arbeit mit Kindern zugute.