Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschließt Haushalt 2015 Besonderes Augenmerk auf kirchliche Arbeit der 266 Gemeinden vor Ort

Die Kirchenkreissynode stimmt im Güstrower Gemeindezentrum ab

© kirche-mv.de/D. Vogel

15.11.2014 · Güstrow. Einstimmig beschlossen die Synodalen und Jugenddelegierten des Kirchenkreises Mecklenburg heute den Etat für das Jahr 2015. Rund 52 Prozent (mehr als 23 Millionen Euro) des Gesamtbudgets fließt direkt in die 266 Kirchengemeinden, konkret für die kirchliche Arbeit vor Ort, offene Angebote, Seelsorge, Personalkosten und Bauaufgaben. Zugestimmt wurde auf der 6. Tagung der Kirchenkreissynode in Güstrow ebenso dem Stellenplan des Kirchenkreises.

„Das Haushaltsvolumen für 2014 beträgt insgesamt rund 44 Millionen Euro. Erfreulich ist, dass sich Ein- und Ausgaben wie vorgeschrieben die Waage halten“, so Propst Wulf Schünemann bei der Etateinbringung im Gemeindezentrum der Domgemeinde. „Diese finanzielle Stabilität sollte genutzt werden, unseren Kirchenkreis strukturell auf die Aufgaben und Möglichkeiten der Zukunft einzustellen.“

Die Einnahmen des Etats stammen größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, Personalkostenerstattungen sowie weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen. Dabei setzen sich die geplanten Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 32 Millionen Euro aus Kirchensteuern, Geldern aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- und Patronatsleistungen zusammen.

Hintergrund: Das Finanzsystem innerhalb der Nordkirche legt fest, dass zunächst alle Einnahmen in den Haushalt der Landeskirche fließen. Nach einem Vorwegabzug, insbesondere für gemeinsame zentrale Aufgaben und Versorgungsleistungen, werden die verbleibenden Mittel zwischen den 13 Kirchenkreisen (Schlüsselzuweisungen) der Nordkirche und der landeskirchlichen Ebene aufgeteilt.

Im Blick auf die weiteren größeren Ausgabenposten erhalten zirka 12 Prozent (5,3 Millionen Euro) des mecklenburgischen Gesamtetats die Einrichtungen (Dienste und Werke) im Kirchenkreis, „wie zum Beispiel das Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock, die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, das Haus der Kirche in Güstrow oder die Jugendbildungsstätte Pfarrhaus Damm“, erläutert Reinhard Wienecke, der als stellvertretender Leiter der Kirchenkreisverwaltung auch für die Finanzen zuständig ist. Für den Bereich Leitung und Verwaltung, zu dem die Synode, die Pröpste, die Kirchenkreisverwaltung und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gehören, sind im kommenden Jahr knapp 15 Prozent (6,7 Millionen Euro) des Gesamtetats eingeplant. Darüber hinaus wird aus Überschüssen jährlich eine Strukturrücklage zur künftigen Sicherung des Stellenplanes gebildet.

Eingerichtet: Projektpfarrstelle für Flüchtlingsarbeit in MV

Für drei Jahre richtete die Synode eine Projektpfarrstelle für die Flüchtlingsarbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern ein. Der Schwerpunkt soll in der Kirchenregion Boizenburg liegen, da es dort die Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst gibt.

Angesichts zunehmender Flüchtlingszahlen sei der Bedarf an kirchlicher Arbeit auf diesem Gebiet rasant gestiegen, berichteten mehrere Synodale. Doch die Gemeindeseelsorger wie auch die betroffenen Kirchengemeinden seien auf diese neuen Anforderungen nicht genügend vorbereitet, oftmals überfordert und es fehle vor Ort schlicht an freien Kapazitäten, hieß es weiter. „Insbesondere, wenn ankommende Flüchtlinge ein Taufbegehren äußerten, nimmt die Betreuung viel Zeit in Anspruch“, ergänzte Propst Wulf Schünemann. Zugleich wachse der Bedarf der Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls beraten zu werden.

Zudem beauftragten die Synodalen den Kirchenkreisrat, die benachbarten Kirchenkreise Pommern, Hamburg-Ost und Hamburg-West sowie Lübeck-Lauenburg zu bitten, sich an der Finanzierung des Projektes zu beteiligen. Hintergrund: Die Einrichtung Nostorf-Horst ist auch für Hamburg zuständig. Die Projektpfarrstelle soll zugleich grenznahe Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein wie beispielsweise Lauenburg entlasten.

Unterstützt: freiwillige diakonische Beratungsangebote

Im dritten Jahr in Folge stellt der Kirchenkreis 200.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV, wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung, im Haushalt zur Verfügung. „Damit können auch 2015 wichtige Hilfsangebote für Menschen in Notlagen gesichert werden“, so der Synodale Christoph de Boor. Die Synodalen baten das Diakonische Werk vorzuschlagen, wie die Standorte und die personelle Ausstattung der beiden genannten Beratungsangebote künftig entwickelt werden sollten. Denn bisher gibt es beispielsweise für die insgesamt elf Stellen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung landesweit nur knapp 3,2 Vollzeitstellen. Das heißt, dass Hilfen nur stundenweise angeboten werden können, obgleich der Bedarf viel höher ist.  

Beschlossen: Kinder- und Jugendwerk

Als rechtlich unselbstständiges Werk des Kirchenkreises errichteten die Synodalen das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg. Das Werk soll „das Recht auf Selbstorganisation und Selbstbestimmung junger Menschen im Rahmen des Kirchenrechts gewährleisten“, sagte Propst Dirk Sauermann. Auch angesichts demokratiegefährdender und menschenverachtender Tendenzen in der Gesellschaft seien demokratische Lernräume nötig. Sauermann: „Wenn Jugendlichen eigenverantwortliche Räume bekommen und in ihrem Umgang damit gefördert und unterstützt werden, ereignen sich demokratische Lerngelegenheiten.“ Dazu gehöre beispielsweise auch ein eigenverantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Finanzmitteln.

„Auf den verschiedenen Ebenen würden jetzt entsprechende Gremien gebildet, die weiter aktiv Arbeit mit und für Kindern und Jugendlichen gestalten“, ergänzte der Synodale Lukas Ewert in der Aussprache, in der das Für und Wider zur Sprache kam. Letztlich entschied sich die übergroße Mehrheit der Synodalen für das neue Kinder- und Jugendwerk des Kirchenkreises Mecklenburg, das auch frühere Strukturen wie die Landeskonferenz ablöst.

Quelle: ELKM (cme)