Mecklenburger Landessynode berät neues Leitungsgesetz
Plau am See (ran). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat am Freitagmorgen ihre Tagung in Plau am See mit der ersten Lesung eines Leitungsgesetzes fortgesetzt. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der synodalen Verfassung, eine klarere funktionale Kompetenzverteilung zwischen den Leitungsgremien und die Stärkung der besonderen Aufgaben des geistlichen Amtes von Landesbischof und den fünf Landessuperintendenten.
Ob diese Synode vor Ende ihrer Amtszeit im Herbst noch eine solch grundlegende Änderung der Leitungsstruktur beschließen solle, blieb offen. Oberkirchenrat Danielowski bejahte die Dringlichkeit einer Änderung: „Bisher fühlt sich jedes Gremium für alles zuständig, das trägt zur Verunsicherung, Verschleiß und Vermischung bei.“ Er plädierte auch für flexiblere Leitungs- und Entscheidungsstrukturen und die Stärkung lokaler Ebenen.
Danielowski beschrieb sein Verständnis des Bischofsamtes, indem er sich einen Landesbischof wünschte, der Impulse gibt, „der Anreger und Aufreger für unsere Kirche ist und daher eine gewisse Unabhängigkeit braucht.“ Landesbischof Hermann Beste bejahte diese Freiheit, die es aber nur geben könne, wenn eine strukturelle Einbindung gegeben sei.
Landessuperintendent Fridolf Heydenreich (Güstrow) brachte die anstehenden Verhandlungen mit der Pommerschen Kirche in die Debatte ein, daß diese Perspektive in die Gespräche innerhalb Mecklenburgs einfließen müsse. (08.04.2005)

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