Landessynode der Nordkirche Leichte Steigerung der Kirchensteuer - Kontroverse zum neuen Baugesetz

28.02.2020 · Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche kann auch in den nächsten Jahren mit leichten Steigerungen der Kirchensteuer-Einnahmen rechnen. Die Landessynode (Kirchenparlament) beschloss den Haushalt 2020 am Freitag in Lübeck-Travemünde einstimmig. Nach kontroverser Debatte wurde zuvor das neue Baugesetz in erster Lesung beschlossen. Die Einrichtung eines neuen Werks zur Förderung des Ehrenamts wurde dagegen nach Kritik der Synodalen verschoben.

Rechnet die Nordkirche für 2020 noch mit 536 Millionen Euro an Kirchensteuern, so klettern sie bis 2024 um 3,7 Prozent auf 556 Millionen Euro. Auch die staatlichen Leistungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steigen in dieser Zeit um 6,0 Prozent auf 33,3 Millionen Euro. Den jährlichen Steigerungen von etwa einem Prozent stünden höhere Gehälter und Sachkosten entgegen, sagte Sven Brandt, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchensteuern. Unterm Strich ergebe sich für die Nordkirche also in den nächsten Jahren ein Rückgang der Kaufkraft.

Mit 336 Millionen Euro geht das meiste Geld an die Gemeinden und Kirchenkreise. Drei Prozent der Kirchensteuer (16,3 Millionen Euro) sind für den Kirchlichen Entwicklungsdienst vorgesehen, der Projekte in den Entwicklungsländern und die Flüchtlingsarbeit der Kirche fördert. Große Bauprojekte der Nordkirche sind die Sanierung des Schleswiger Doms, der Umbau auf der Domhalbinsel Ratzeburg und neue Gebäude für die Archive. 100.000 Euro wurden in den Etat für Zahlungen an die Opfer sexueller Gewalt eingestellt.

Neues Baugesetz beschlossen

Das neue Kirchbaugesetz würde Verwaltungsvorgänge straffen und Zuständigkeiten klarer regeln, betonte der Wismarer Propst Marcus Antonioli, Mitglied der Kirchenleitung. Bislang gelten die Gesetze und Verordnungen der drei ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern.

Doch es gab auch heftige Kritik. Kirchliches Bauen müsse einfacher gemacht werden, forderte der Dithmarscher Propst Andreas Crystall. Das werde durch das neue Gesetz nicht erreicht. Der Rendsburger Propst Matthias Krüger stellte den Antrag, das Baugesetz für fünf Jahre außer Kraft zu setzen, weil es viel zu bürokratisch sei. Krüger: "Unsere Kirche wird nicht untergehen, wenn wir kein Baugesetz haben." Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Das neue Kirchbaugesetz legt unter anderem fest, dass ein korrekter Antrag einer Gemeinde automatisch nach drei Monaten als genehmigt gilt, wenn sich das Landeskirchenamt bis dahin nicht geäußert hat. Ausnahmen gelten für Umbauten, bei denen die staatliche Denkmalpflege betroffen ist. Verzichtet wurde auf eine Verpflichtung der Gemeinden, Nutzungspläne für ihre Räume zu erstellen.

Die beiden Posaunenchöre der Nordkirche in Ost und West werden künftig in einem einzigen Posaunenwerk vereinigt. In der Nordkirche gibt es mehr als 330 Posaunenchöre mit rund 5.500 Mitgliedern.

Quelle: epd