Mecklenburgische Landessynode tagt in Schwerin
Schwerin (ellm). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs kommt vom 18. bis 20. September in Schwerin zu ihrer Herbsttagung zusammen. Schwerpunkte sind der Vertrag über die Bildung einer gemeinsamen Kirche im Norden, der Beschluss des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan und Sonderhaushaltsplan der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) für das Haushaltsjahr 2009 und der Bericht des Amtes für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Außerdem stehen Wahlen für das Präsidium der Synode und die Kirchenleitung sowie verschiedene Kirchengesetze auf der Tagesordnung.
Auf der Herbstsynode 2007 wurde die Kirchenleitung beauftragt, bis zum Herbst 2008 einen Fusionsvertrag zu erarbeiten mit dem Ziel, miteinander eine gemeinsame Kirche im Norden zu bilden. Der Vertragstext, der jetzt vorliegt, ist das Ergebnis der Beratungen in den beauftragten Gremien der drei vertragsschließenden Kirchen. Er dokumentiert das Vorhaben, in naher Zukunft (2012), eine gemeinsame Kirche in Norddeutschland zu bilden und gibt einen umfassenden Eindruck von der Gestalt der zukünftigen gemeinsamen Kirche.
Zugehörig ist eine Machbarkeitsstudie, in der die finanziellen Auswirkungen einer Fusion anhand von Zahlen des Rechnungsjahres 2007 dargestellt werden. Danach könnten der zukünftige Kirchenkreis Mecklenburg mit ca. 12% mehr - bezogen auf das Haushaltseinnahmesoll der Landeskirche 2007 - und die Nordelbischen Kirchenkreise mit durchschnittlich 4,7 % weniger Einnahmen rechnen.
Einige Details im Vertrag konnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beraten werden. Diese sind in den Protokollerklärungen zum Vertragstext kenntlich gemacht.
Der Beratungsprozess wird nun fortgesetzt, in dem die Synodalen der Landeskirche und in den Propsteien um ihre Stellungnahme und Mitwirkung gebeten werden.
Bis zum Ende des Jahres sollen Meinungen und Anregungen gesammelt werden, die dann in die Beratungen zum Abschluss des Fusionsvertrages im Frühjahr 2009 einfließen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, nach Abschluss des Fusionsvertrages einen weiteren ausführlichen Beteiligungsprozess der Landeskirchen nach der ersten Lesung der neuen Verfassung zwischen Herbst 2010 und August 2011 durchzuführen.
Der Haushaltsplan 2009 ist mit einem Volumen von 49.951.500 Euro vorgesehen. Der Haushalt 2008 lag bei 48.682.100 Euro. Auf der Einnahmenseite wird mit einem Kirchensteueraufkommen in Höhe von 16.498.300 Euro gerechnet. Das sind ca. 750 000 Euro mehr als im vergangenen Haushaltsjahr. Dazu kommen aus dem EKD Finanzausgleich 12.700.000 Euro und ca. 6.000.000 Euro Staatsleistungen und Patronatsmittel.
Im Sonderhaushaltsplanentwurf werden die Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die sich für die Beschäftigungsanteile von Mitarbeitern im kirchlichen Dienst ergeben, die nicht mehr im derzeitigen Stellenplan vorgesehen sind. Der Sonderhaushalt ist wie im vergangenen Jahr mit ca. 700.000 Euro veranschlagt.
Im Bericht des Amtes für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter dem Titel“ Schöne Aussichten“ wird in diesem Jahr über den Einsatz und die Übernahme von Verantwortung durch Ehrenamtliche und die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Arbeitsfeldes bereichtet. Außerdem werden Entwicklungen in der Jugendarbeit, das Arbeitsfeld „Familie“, und die Situation in der schulbezogenen Arbeit dargestellt. (17.9.2008)

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