„Ein Haus von gegenseitigem Respekt und wachsendem Verständnis füreinander“Landesbischof Dr. von Maltzahn gab Bericht zum Stand der Fusionsverhandlungen

18.11.2011 | Plau (cme). „Wir werden Vertrautes verlieren. Wir werden aber auch Entscheidendes gewinnen.“ So fasste Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn heute (18. November 2011) in seinem Bericht an die mecklenburgische Landessynode den Stand der Fusion der evangelischen Kirchen in Norddeutschland zusammen. Ganz persönlich bekannte der Landesbischof, dass ihn bei allem Abwägen des Für und Wider, die Frage geleitet habe: „Wird uns die neue Kirche darin stärken, den Menschen in Mecklenburg das Evangelium von Jesus Christus nahezubringen oder nicht? Nachdem Verfassung und Einführungsgesetz ausgearbeitet vorliegen, bin ich der Meinung: Ja, mit Gottes Beistand wird sie es.“

 

In seinem Bericht stellte Dr. Andreas von Maltzahn das seit Unterzeichnung des Fusionsvertrages am 5. März 2009 insgesamt Erreichte dar. So seien die „wichtigen Anliegen“, die die mecklenburgische Landessynode im Vorwege geltend gemacht habe, „in Verfassung und Einführungsgesetz umgesetzt worden“.

Einige Beispiele:

Spätestens bis 2020 sollen 15 Prozent der Stellen in Leitung und Verwaltung auf landeskirchlicher Ebene eingespart werden, damit die freiwerdenden Gelder der Arbeit im Verkündigungsdienst vor Ort zugute kommen können.

Die neuen landeskirchlichen Dienste und Werke werden die übergemeindliche Arbeit in Mecklenburg deutlich stärken und auch das Leben der Kirchgemeinden fördern und bereichern.

Die neue, größere Gemeinschaft, erweitert nach Meinung des Landesbischofs „Horizonte und kann uns geistig wie personell beleben. Gleichzeitig bringen wir in diese Gemeinschaft Eigenes mit, das ihr gut tun wird: Nähe zur Bibel, lebendige Frömmigkeit, hohe Identifikation mit der Kirche als Institution, Achtsamkeit im Umgang miteinander – alles dies jedenfalls nehmen andere als uns eigentümlich wahr.“

Die föderale Struktur der Nordkirche sichert einen eigenen Gestaltungsspielraum im künftigen Kirchenkreis Mecklenburg: Die zentrale Stellenplanung kann so ebenso fortgeführt werden wie der solidarische Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden.

Das Finanzgesetz und das Instrument des Personalkostenbudgets berechtigen zu der Hoffnung, dass es möglich ist, „das Netz der Mitarbeitenden so aufrecht zu erhalten, dass die Kirche in Mecklenburg weiter in der Fläche präsent sein könne“; so Andreas von Maltzahn.

Die Verfassung der Nordkirche stärkt strukturell die Verantwortung des Ehrenamts und wird so dessen Bedeutung im Leben der Kirche gerecht, die schon jetzt erheblich ist und noch weiterhin wachsen wird.

Personell werden in der Nordkirche auch Mecklenburger an entscheidender Stelle Verantwortung tragen: Oberkirchenrat Andreas Flade als theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Kiel, Kirchenrätin Susanne Böhland als Dezernentin für Dienst und Arbeitsrecht, Kirchenrat Olaf Johannes Mirgeler an hervorgehobener Stelle im Finanzdezernat. Weitere 30 Referenten und Mitarbeitende werden in der Außenstelle Schwerin des Landeskirchenamtes tätig.

Zudem wird Schwerin Sitz des neuen Landesbischofs der Nordkirche, der 2013 gewählt wird. Ebenso wird die Leitung der Stabsstelle Presse und Kommunikation ihren Sitz in der Landeshaupstadt haben.

 

Die genannten Punkte und weitere sind nach den Worten von Landesbischof Dr. von Maltzahn in Verhandlungen erreicht worden, „deren Geist – bei aller Auseinandersetzung – von gegenseitigem Respekt und wachsendem Verständnis füreinander geprägt war“ Dies lasse ihn hoffen, dass „die neue Kirche ein Haus in diesem Geist sein wird.“