Altersarmut Landesarmutskonferenz MV will "Altenhilfe" bekannter machen

12.02.2019 · Schwerin.

Die Landesarmutskonferenz Mecklenburg-Vorpommern will sich in diesem Jahr den Themen Kinder- und Altersarmut widmen. Dazu gehöre, die laut Sozialgesetzbuch XII mögliche "Altenhilfe" bekannter zu machen, teilte die Landesarmutskonferenz mit. Danach können Menschen, die unter 1.200 Euro Alterseinkünfte haben, diese Leistung der Sozialhilfe erhalten, um altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten oder zu mildern. Dazu können beispielsweise Fahrtkostenübernahmen zu Seniorenclubs und kulturellen Veranstaltungen gehören oder die Kostenübernahme für einen rutschfesten Bodenbelag in der Wohnung.

Im Jahr 2016 habe es laut Statistischem Amt MV nur 18 Fälle im Nordosten gegeben, die entsprechend gefördert wurden, hieß es. Dies deute darauf hin, dass die Leistung "Altenhilfe" in der Bevölkerung wenig bekannt sei oder dass die kommunalen Sozialämter ungenügend darüber aufklärten, sagte Professor Ulf Groth, Sprecher der Landesarmutskonferenz MV.

Nach aktuellen Berechnungen ist im Nordosten jeder dritte Erwerbstätige von Altersarmut bedroht, sagte Groth. "Sollen all diese Menschen im Land faktisch von der Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten ausgeschlossen werden?" Eine noch besser aufgestellte Infrastruktur für die Sozialberatung könne Abhilfe schaffen. Die Landesarmutskonferenz werde diesbezüglich das Gespräch mit dem Land suchen. Zudem habe das Gremium seine Mitglieder gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten dieser Rechtsvorschrift zu legen. In der Landesarmutskonferenz MV arbeiten Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Initiativen, Kirchen, des DGB oder des Mietervereins sowie sozialpolitisch engagierte Privatpersonen mit.

Quelle: epd