Klausurtagung der Küster in der Nordkirche Küster-Rahmenordnung weiterhin für Mecklenburg gültig

Von Norbert Sprengel (Vorsitzender der AG der Küster im Kirchenkreis Mecklenburg)

14.02.2015 · Dahme. Die Küster in Mecklenburg werden weiter auf Grundlage der mecklenburgischen Küster-Rahmenordnung arbeiten. Das berichtete der für die Küster zuständige Referent in der Nordkirche, Pastor Mathias Benckert, auf der diesjährigen Klausurtagung, die vom 1. bis 3. Februar in Dahme/Ostholstein stattfand.

Die kirchenrechtliche Grundlage für den Küsterdienst in Mecklenburg bleibt mindestens bis 2018 bestehen. Für die anderen 12 Kirchenkreise der Nordkirche gilt eine ehemalige nordelbische Verwaltungsvorschrift, die aber große Ähnlichkeiten zur mecklenburgischen Regelung hat. Um ein gemeinsames Küstergesetz für alle Kirchenkreise in der Nordkirche zu erarbeiten, brachten alle Anwesenden die Punkte, die für jeden wichtig waren, in einer Diskussionsrunde ein. Benckert wird alle Punkte, über die auch sehr angeregt diskutiert wurde, zur Erarbeitung des Küstergesetzes mit in das Landeskirchenamt nach Kiel nehmen.

Der zweite Schwerpunkt der Klausurtagung war die durch eine Gruppe des Küsterarbeitskreises erarbeitete Vorlage zur Arbeitszeitberechnung für Küster in der Nordkirche. Sie soll den Kirchengemeinderäten zur besseren Einschätzung der Arbeit ihres Küsters dienen. Aber auch der Angestellte findet eine Orientierung seiner Arbeit in Arbeitswerten wieder. Grund dieser Studie war, dass viele Küster nur Teilzeit angestellt sind. Dienstgeber vergessen das gerne einmal. Darum kann jeder diese Analyse nutzen, um die Arbeitskraft so effektiv wie möglich einzusetzen, bevor es zu Streitigkeiten kommt. Es ist auch ein Schutz des Küsters, überfordert zu werden.

Die Teilnehmer der Klausurtagung fanden es sehr gut, dass sie bei der Erarbeitung dieser für den Berufsstand so wichtigen Aufgaben vom Landeskirchenamt mit gehört werden. Insgesamt nahmen elf Küster aus sieben Kirchenkreisen teil. Als Berufsgruppensprecher für den Kirchenkreis Mecklenburg nahmen Lothar Dornau aus Schwerin, Thomas Konradt aus Ludwigslust und Norbert Sprengel aus Neubrandenburg teil. Die pommerschen Küster wurden durch Annemarie Wossidlo aus Stralsund und Dietmar Wohlgemuth aus Pasewalk vertreten. Sie sind die Vertreter der Küster im Kirchenkreis Mecklenburg und Pommern im Küsterarbeitskreis der Nordkirche.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 07/2015