Gutachten schlägt Föderation mit der mecklenburgischen Landeskirche vor
Bericht aus der Kirchenleitung der Pommerschen Ev. Kirche vom 25. April 2003
Im Mittelpunkt der Kirchenleitungssitzung der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 25. April stand die Neugründung des St. Marienklosters in Verchen.
Dazu wurden die Stiftungsurkunde und die Urkunde für die Satzung des Klosters feierlich unterzeichnet. An der Unterzeichnung waren beteiligt Bischof Dr. Hans Jürgen Abromeit für die Kirchenleitung, Konsistorialpräsident Hans-Martin Harder für das Konsistorium sowie Superintendent Thomas Höflich für den Kirchenkreis Demmin und Pfarrer Detlev Brick für die Kirchengemeinde Verchen. Seitens der Kommunität „Christusbruderschaft Selbitz“ zeichnete Schwester Christa. Sie wird ab November zusammen mit zwei weiteren Schwestern des evangelischen Ordens den Aufbau des Klosters betreiben. Die offizielle Eröffnung ist für den Frühsommer nächsten Jahres geplant. Das Kloster Verchen geht auf eine Gründung aus dem Jahre 1191 zurück und wurde bereits 1534 im Zuge der Reformation aufgelöst. Von der Wiedereinrichtung werden vor allem geistliche Impulse für das religiöse Leben in Vorpommern erwartet.
Berichtet wurde weiterhin über die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Pommerschen Evangelischen Kirche sowie der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Nordelbischen Evangelischen Kirche. In diesem Zusammenhang wurden die pommerschen Mitglieder für den Kooperationsausschuss neu berufen. Dazu zählen Bischof Dr. Hans Jürgen Abromeit, Konsistorialpräsident Hans Martin Harder, Präses Elke König sowie Superintendent Andreas Haerter. Als Stellvertreter wurden Oberkonsistorialrat Hans Martin Moderow, Landespfarrer Dr. Christoph Ehricht sowie der Leiter des Kirchenverwaltungsamtes Greifswald, Hartmut Dobbe und Pfarrer Hans Joachim Jeromin benannt.
Landespfarrer Dr. Christoph Ehricht informierte außerdem über die letzte Mitgliederversammlung und die Lage des Diakonievereins Johann Hinrich Wichern.
Besonders kritisch stelle sich weiterhin die Lage für die Verwaltungs- und Leitungsebene dar. Bei den Kernbereichen der diakonischen Arbeit - wie Alten- und Pflegeheimen - bestünden dagegen gute Chancen, diese in andere Trägerschaften zu überführen. Ungeklärt sei weiterhin auch die Zukunft der kirchlichen Beratungsstellen.
Die Kirchenleitung beauftragte das Konsistorium, bis zur nächsten Sitzung einen genauen Überblick über die finanziellen Verbindlichkeiten und die seitens der Kirche erteilten Bürgschaften vorzulegen.
Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war daneben das Gutachten zur Reduzierung der Leitungs- und Verwaltungskosten der Pommerschen Evangelischen Kirche. Das Gutachten wurde den Mitgliedern der Kirchenleitung von Oberkirchenrat Helmut Herborg und Detlev Fey vorgestellt. Im Wesentlichen kommen die beiden Autoren von der EKD in Hannover zu dem Schluss, dass die Pommersche Kirche ihren Verwaltungsaufwand reduzieren muss. Wenn die landeskirchlichen Aufgaben auch in Zukunft in gleicher Qualität vorgehalten werden sollen, wird einerseits eine Föderation mit der Mecklenburgischen Kirche bzw. andererseits eine Zentralisierung der Verwaltung vorgeschlagen. Daneben gibt es Überlegungen zu einer notwendigen kurzfristigen Kostenreduzierung. Über Einzelheiten des Gutachtens wird gesondert informiert.
Die Kirchenleitung beschloss in diesem Zusammenhang, die Synode der Pommerschen Kirche zu bitten, den Auftrag zu erteilen, mit der Mecklenburgischen Kirche Gespräche aufzunehmen, so dass geprüft werden könne, ob und unter welchen Bedingungen ein einheitliches evangelisches Kirchengebilde in Mecklenburg –Vorpommern möglich sei. Außerdem wird die Synode gebeten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis zur Herbstsynode Vorschläge dafür erarbeiten soll, wie die Empfehlungen des Gutachtens hinsichtlich einer zentralen Verwaltung und der kurzfristigen Kostenreduzierung umgesetzt werden könnten.
Torsten Amling
(Pressesprecher)
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